Bankkunden, die in den letzten Jahren monatlich Entgelte an ihre Bank abführen mussten, haben nun gute Chancen, diese Beträge wieder zurückerstattet zu bekommen. Denn gleich mehrere Gerichte haben das Kontoführungsgeld für Kredite gekippt.
Bankkunden können nun tatsächlich Kreditgebühren zurückfordern. Durch die gesetzlich geltende Verjährungsfrist von drei Jahren sind die Chancen auf eine Rückerstattung bis ins Jahr 2009 besonders gut. Geht es um davor bezahlte Gebühren, muss auf die Kulanz der Banken vertraut werden, bzw. es muss abgewartet werden, wie sich der Prozess der Rückerstattung allgemein entwickelt.
Verbraucherschützer sehen auch für vor dem Jahr 2009 gezahlte Beträge als prinzipiell rückerstattungsfähig, da die Verjährungsfrist ihrer Meinung nach erst bei Ablauf des Kredites zu laufen beginnt. So ist es von Fall zu Fall einzeln zu entscheiden, welche Beträge geltend gemacht werden können.
Bankkunden müssen selbst tätig werden
Ein Großteil der Banken zeigt sich bisher noch nicht sehr kooperationsbereit. Von alleine wird kein Kreditnehmer mit einer Rückerstattung rechnen können. Jeder Kunde muss selbst tätig werden. Hierzu sollte als erster Schritt ein Brief an die entsprechende Bank geschrieben werden. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung ist notwendig, es reicht nicht, die Rückzahlung lediglich am Telefon geltend zu machen.
Erst wenn diese schriftliche Aufforderung erfolglos bleibt, sollte eine Klage in Erwägung gezogen werden. Hier kann jeder Kreditkunde selbst einen eigenen Prozess anstreben, oder sich einer Sammelklage anschließen. Diesbezügliche Informationen, an wen es gilt sich zu wenden, finden sich im Internet.
Die Banken mit einem Brief in die Pflicht zu nehmen, zeigt jedoch auch immer wieder Erfolge, daher sollte dieser zuerst eingereicht werden.
Was in den Brief hineingehört
Der Brief sollte die Überschrift "Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr" tragen. Darunter wird der Absender geschrieben mit vollständiger Adresse. Dann folgt die Bankanschrift.
Ist ein spezieller Ansprechpartner bekannt, kann dieser mit "z. Hd.. von" angegeben werden. Hier sollte man sich jedoch sicher sein, dass diese Person auch wirklich für diesen Schriftverkehr zuständig ist, ansonsten wird dieser Zusatz einfach weggelassen.
Nach dem Datum kommt sogleich die Betreffzeile. In diese wird die Nummer des Darlehensvertrages eingetragen sowie der Zusatz "Bearbeitungsgebühr".
Sodann folgt das eigentliche Anschreiben.
Wie das Anschreiben formuliert sein sollte
Im ersten Satz sollte sogleich darauf eingegangen werden, dass im Zusammenhang mit dem im Betreff genannten Darlehen Gebühren für die Kreditbearbeitung in Höhe von x Euro erhoben wurden. Dann wird klargestellt, dass man mit diesem Entgelt nicht einverstanden ist und die Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig ist.
Als Untermalung dieser Aussage kann angegeben werden, dass die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden ist, sondern lediglich im eigenen Interesse der Bank erfolgt.
Wer sich die Mühe machen möchte, kann an dieser Stelle auf die verschiedenen Entscheidungen der Gerichte eingehen, um seine Aussage zu belegen. Die Entscheidungen werden dann nacheinander in dieser Form aufgeführt: OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11) usw.
Als Abschluss sollte die klare Aufforderung folgen, die einbehaltenen Bearbeitungsgebühren nebst 4% Zinsen p.a. zurückzuzahlen. Zudem sollte eine Frist, etwa von 3 Wochen, gesetzt und die eigenen Kontodaten zwecks Überweisung angegeben werden.
Im Internet sind unterschiedliche Musterbriefe zu finden. Wer sich nach weiteren Informationen umsieht, kann sich diese durchlesen und übernehmen, je nachdem welche Formulierungen ihm passend erscheinen.