Kreditbearbeitungsgebühren: So fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück

Die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Düsseldorf, Karlsruhe, Dresden, Bamberg, Celle, Hamm und Zweibrücken hatten nach einer Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind, da die Bearbeitung des Kredits keine Dienstleistung für den Kunden sei. "Die Rechtsprechung ist eindeutig", sagte der Anwalt der Schutzgemeinschaft. "Kunden sollten die Gebühr zurückfordern."

Finanztest berichtete in seiner Oktoberausgabe (2012), dass das Urteil
des Bundesgerichtshofes ausfällt, Kunden aber trotzdem ihr Geld
zurückfordern sollten. Zitat: "Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden
bittet Kunden, die nicht selbst gegen ihr Kreditinstitut vorgehen
wollen, ihr die Forderungen abzutreten. Sie will dann erneut vor Gericht
ziehen und gleich auf Zahlung klagen." Kontaktdaten: www.schuvoba.de

Verbraucherschützer klagen die Erstattung von Kreditgebühren ein

Trotz der Urteile der acht Oberlandesgerichte haben bisher nur wenige Kreditinstitute die Gebühren an Kunden zurückerstattet. Finanztest berichtet in seiner Novemberausgabe, dass Verbraucherschützer die Erstattung einklagen wollen und daher betroffene Kunden um Unterstützung bitten. Diese sollen einen Fragebogen ausfüllen und an Wolfgang Benedikt-Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, schicken. Den Fragebogen sowie die Kontaktdaten des Anwalts finden Sie auf der Website der Schutzgemeinschaft für Bankkunden (schuvoba.de).

Wie Sie Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern

Bei Kreditvergabe berechnen viele Banken Bearbeitungsgebühren
zwischen 2 und 3,5% der Kreditsumme. Bei einem Kredit in Höhe von 20.000
Euro wären das bei 3,5% beispielsweise 700 Euro. Wenn Sie nicht wissen,
ob Sie eine Bearbeitungsgebühr zahlen mussten bzw. um welchen Betrag es
sich dabei handelte, schauen Sie in Ihrem Kreditvertrag nach. Diese
Summe können Sie nun von Ihrer Bank zurückfordern.

Auf der Webseite von Stiftung Warentest gibt es dazu einen Musterbrief. Darin müssen Sie lediglich Ihren
Absender, die Adresse der kreditgebenden Bank sowie die Vertragsnummer
und Kreditsumme einfügen, den Brief ausdrucken, unterschreiben und
abschicken.

Bitte beachten Sie die Verjährung: Wenn Sie den Kredit 2009
aufgenommen haben, müssen Sie die Gebühr noch vor Jahresende
zurückfordern. Haben Sie die Kreditgebühr erst 2010 bezahlt, können Sie
sich bis zum nächsten Jahr Zeit lassen.

Was, wenn die Bank sich weigert, die Bearbeitungsgebühr zu erstatten?

Im September 2012 sollte der Bundesgerichtshof (BGH) endgültig darüber entscheiden, ob eine Kreditbearbeitungsgebühr zulässig ist. Aber wie der BGH in einer Pressemitteilung vom 20.08.2012 mitteilte, wurde der für den 11.09.2012 angekündigte Verhandlungstermin aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hatte. Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden, wonach die streitgegenständliche Klausel – "…Bearbeitungsgebühr (vom ursprünglichen Kreditbetrag) 2%" – unwirksam ist, rechtskräftig.

Tipp: Wenn sich Ihre Bank trotzdem weigert, Ihnen die Kreditbearbeitungsgebühr zurückzuerstatten, sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Weitere Informationen bietet unter anderem die Verbraucherzentrale Sachsen in dieser Mitteilung.