Vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Verbraucherkredite können mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn der Vertrag bereits länger als ein halbes Jahr gelaufen ist. Für seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Verträge gilt: Sie können jederzeit zurückgezahlt werden.
Die Kreditumschuldung ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die Restlaufzeit des alten Vertrages noch längere Zeit beträgt und beim neuen Anbieter einige Prozentpunkte gespart werden können. Wie geht man bei einer Umschuldung vor?
Kreditumschuldung Schritt für Schritt
Im ersten Schritt sucht sich der wechselwillige Kreditkunde eine günstige Bank. Für den neuen Kredit werden dort als nächster Schritt in der Regel drei aktuelle Gehaltsnachweise und der Personalausweis benötigt.
Für eine Umschuldung sollte außerdem mitgebracht werden: Der alte Kreditvertrag, ein Kontoauszug, um den aktuellen Schuldenstand zu ermitteln sowie ein Auszug vom Girokonto, um die monatlichen Belastungen ausrechnen zu können.
Den Rest macht schon die neue Bank. Mit einem vom Kunden unterschriebenen
Ablöseauftrag nimmt sie Kontakt mit der alten Bank auf und überweist die Restschuld, sobald alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Kunde zahlt dann die geringere Rate und hat mehr Geld zum Leben.