Aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland, hat jeder Bürger eine Krankenversicherung. Viele sind gesetzlich versichert, die Alternative dazu ist eine Privatversicherung. Doch wie sieht es aus, wenn Sie selbst noch studieren oder Ihr Kind an einer Universität oder Fachhochschule eingeschrieben ist? Welche Möglichkeiten gibt es für Studenten, sich zu versichern? Schließlich sind Krankenkassenbeiträge teuer und für Studierende mit einem in der Regel geringen Einkommen nicht tragbar.
Was kostet die freiwillige Krankenversicherung als Student?
Als Student gelten Sonderregeln hinsichtlich der Krankenversicherung. Studienanfänger sind meistens noch über die Eltern mitversichert, außer die Eltern sind privat versichert. In diesem Fall können sich Studenten über einen günstigen Tarif selber versichern – ebenso wenn die Familienversicherung ab dem 25. Lebensjahr endet.
Die freiwillige Versicherung kostet Studenten im Monat rund 150 Euro. 137,33 Euro entfallen dabei auf die Krankenversicherung und 18,89 Euro auf die Pflegeversicherung für Studenten mit Kindern und 21,20 Euro für Studenten ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben (Stand 2014).
Welche Kriterien müssen Studenten erfüllen, um vergünstigt versichert zu sein
Die Studentische Krankenversicherung ist bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester möglich. Unter Umständen ist eine Verlängerung möglich, diese Fälle werden gesondert geprüft. Gründe für eine Verlängerung können familiäre Gründe, persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung sein. Der Tarif der studentischen Krankenversicherung liegt bei rund 80 Euro.
Darin ist auch schon der Beitrag zur Pflegeversicherung mit enthalten. Auf die Krankenversicherung entfallen dabei 64,77 Euro und auf die Pflegeversicherung 12,24 Euro für Studierende mit Kindern. Studenten ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen monatlich 13,73 Euro für die Pflegeversicherung. Auch für versicherungspflichtige Praktikanten und Auszubildende gilt dieser Betrag.
Für Studenten, die über einen Elternteil gesetzlich mitversichert sind, gilt als Einkommensgrenze ein Betrag von 395 Euro. Ist der ausgeübte Job ausschließlich ein 450-Euro-Job, so gilt als Einkommensgrenze 450 Euro.
Für Examenskandidaten gibt es einen Übergangstarif
Ab dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester ist es für Studenten möglich, sich mit einem besonders niedrigen Beitrag freiwillig selbst zu versichern. Zusätzlich gibt es einen Übergangstarif, den sogenannten Examenstarif für 6 Monate. Dieser liegt bei rund 120 Euro.
100 Euro entfallen dabei auf die Krankenversicherung und 18,89 Euro auf die Pflegeversicherung für Examenskandidaten mit Kindern. Examenskandidaten ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 21,20 Euro pro Monat (Stand 2014). Die Einkommensgrenze – wenn der Examenstarif in Anspruch genommen wird – liegt bei 921,67 Euro.
So funktioniert die Beantragung des Studententarifs
Studenten müssen sich vor der Einschreibung an einer Hoch- oder Fachhochschule für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden oder einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn sie noch über ihre Eltern versichert sind. Die Krankenkasse stellt eine Versicherungsbescheinigung aus, die der Universität oder Fachhochschule vorgelegt werden kann.
Nach der Einschreibung wird dann die Immatrikulationsbescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht. Die Krankenkasse sorgt dann dafür, dass der Student angemeldet wird und der richtige Tarif berechnet wird. Solange ein Student immatrikuliert ist, besteht der günstige Versicherungstarif.
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