Damit eine Krankheit nicht zu einem finanziellen Risiko wird, sichern die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder und ihre Familie im Krankheitsfall ab. Als Arbeitnehmer ist man in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel versicherungspflichtig, d.h. man ist automatisch gesetzlich krankenversichert.
Wer ist gesetzlich Krankenversichert?
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig, wenn ihr Bruttogehalt eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Versicherte können frei wählen, bei welcher Kasse sie sich versichern lassen möchten.
Grundsätzlich versicherungspflichtig sind:
- Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten,
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe,
- Landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige,
- Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz,
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe,
- Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten und in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen
- Studenten,
- Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildende des Zweiten Bildungswegs,
- Rentner/Rentenantragsteller, die eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben
Personen, die über keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz verfügen und aufgrund ihres Status dem System der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind oder zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.
Darüber hinaus gibt es in der Krankenversicherung auch freiwillig Versicherte (z.B. Selbständige) und Familienversicherte. Freiwillig versichern kann sich im Wesentlichen nur, wer zuvor pflicht- oder familienversichert war. Beitragsfrei familienversichert sind unter bestimmten Voraussetzungen der Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern. In der Bundesrepublik Deutschland sind ca. 90% der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ist breit gefächert. Die Versicherten können unter allen zugelassenen Ärzten und Zahnärzten frei wählen. Sie sind aber auch selbst für ihre Gesundheit mitverantwortlich: durch gesundheitsbewusste Lebensführung, frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation. Die Krankenkassen unterstützen dabei die Versicherten aktiv durch Aufklärung und Beratung.
Zu diesen Leistungen gehören:
- Sach-, Geld- und Dienstleistungen
- Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung
- Früherkennung von Krankheiten
- Krankenbehandlung
- Krankengeld
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschutz
- Leistungen im Ausland
Was viele Versicherte nicht wissen ist, dass auch wenn sie sich im Urlaub aufhalten, sie gesetzlicher krankenversichert sind. Dies in allen 27 EU-Staaten wie auch in folgende Länder: Bosnien-Herzegowina, Kroatie, Island, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien, Türkei und Tunesien.
Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich weitestgehend selbst durch Beitragszahlung ihre Mitglieder. Wie hoch diese sind, richtete sich bislang nach der Höhe des Einkommens. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurden die Beitragsätze der gesetzlichen Krankenkassen auf einheitlich 15% angehoben, um so eine soziale Gerechtigkeit zu schaffen.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zur je der Hälfte getragen. Die Abführung der Beiträge an die Krankenkassenträger erfolgt durch den Arbeitgeber. Eine Besonderheit bei der Beitragsbemessung stellen Auszubildende dar. Bei Auszubildende deren Vergütung unter 325,00 € im Monat liegt, werden die Beiträge zu 100% vom Arbeitgeber bezahlt.
Die Organisationen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und in Verbänden organisiert. Im Rahmen der Selbstverwaltung gestalten Versicherte und ihre Arbeitgeber (bei den Ersatzkassen nur Versichertenvertreter) die Politik der Krankenkasse über gemeinsam gebildete Verwaltungsräte aktiv mit.
Der GKV-Spitzenverband
Alle Krankenkassen sind im GKV-Spitzenverband organisiert. Er nimmt seit dem 1. Juli 2008 diejenigen gemeinsamen und einheitlichen Aufgaben wahr, die ihm übertragen sind.
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
- die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK);
- die Betriebskrankenkassen (BKK);
- die Innungskrankenkassen (IKK);
- die Ersatzkassen;
- die landwirtschaftliche Sozialversicherung und die Knappschaft.
Selbstverwaltung
Die gesetzlichen Krankenkassen sind wie alle Träger der Sozialversicherung Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht organisatorisch und finanziell selbstständig durchführen. Als Organe der Selbstverwaltung gibt es den Verwaltungsrat und den Vorstand bei Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen. Der Verwaltungsrat ist in der Regel paritätisch mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt.
Im Einzelnen sieht die Organisation wie folgt aus:
- bei den Ersatzkassen besteht der Verwaltungsrat nur aus den Vertretern der Versicherten,
- bei den Betriebskrankenkassen gehört der Arbeitgeber oder sein Vertreter dem Verwaltungsrat an,
- bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird eine Vertreterversammlung anstelle des Verwaltungsrats gebildet.