Krankenversicherung: Beitragssatz steigt in 2011 auf 15,5 Prozent

Das Jahr 2011 bringt für alle gesetzlich Krankenversicherten eine Beitragssatzsteigerung mit sich. So müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab Januar 2011 insgesamt 15,5 Prozent für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zahlen.

Krankenversicherung: GKV-Beitragssatz 2011
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 2011 auf 15,5 Prozent. Bislang betrug der allgemeine Beitragssatz 14,9 Prozent. Durch die Anhebung des GKV-Beitragssatzes steigt die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbelastung um jeweils 0,3 Prozentpunkte. Oder anders formuliert: Je 1.000 Euro Bruttoentgelt zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 3 Euro mehr an die Krankenkasse.

Beiträge zur Krankenversicherung 2011
Die Beiträge zur Krankenversicherung 2011 werden maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung berechnet. Die BBG für das Jahr 2011 beträgt 3.712,50 Euro monatlich bzw. 44.550 Euro jährlich. Die Beitragssatzerhöhung ist Teil der Gesundheitsreform der schwarz-gelben Regierungskoalition und behält vorerst die bestehende Beitragslastverteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufrecht.

Dies bedeutet, dass von dem Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge grundsätzlich hälftig getragen werden, der Arbeitnehmer jedoch einen um 0,9 Prozentpunkte höheren Beitragsanteil tragen muss. Konkret bedeutet dies für das Jahr 2011, dass der Arbeitgeber 7,3 Prozent Beitragsanteil zur Krankenversicherung zahlen muss und der Arbeitnehmer 8,2 Prozent.

Beispiel Krankenversicherungsbeiträge 2011
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro. Ab 2011 stellt sich die Beitragslastverteilung zur gesetzlichen Krankenversicherung folgendermaßen dar:

Arbeitgeberanteil:

  • 3.000 Euro x 7,3 Prozent = 219,00 Euro

Arbeitnehmeranteil:

  • 3.000 Euro x 8,2 Prozent = 246,00 Euro 

Arbeitgeberbeitrag künftig festgeschrieben
Im Zuge der Gesundheitsreform ist der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung festgeschrieben worden. Dies bedeutet, dass künftige Beitragssatzsteigerungen in der Krankenversicherung nicht mehr zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden, sondern in Zukunft die Arbeitnehmer allein die Beitragserhöhungen finanzieren müssen.

Übrigens: Neben der Beitragssatzerhöhung in der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Jahr 2011.