Krankenkassenbeiträge 2011: Das zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Durch die Gesundheitsreform haben sich einige Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf die Krankenkassenbeiträge ergeben. In der gesetzlichen Krankenversicherung gab es eine Beitragserhöhung von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer zahlen nun 8,2 Prozent und Arbeitgeber 7,3 Prozent der Beiträge zur Krankenversicherung. Neu ist auch, dass der Arbeitgeberbeitrag auf diesen Prozentsatz festgeschrieben wird.

Krankenkassenbeiträge: Das deutsche Gesundheitssystem ist im Wandel
Durch die demografische Entwicklung und die teurer werdende medizinische Versorgung, steigen die Kosten im Gesundheitswesen stetig an. Besonders in der gesetzlichen Krankenversicherung sorgt dies für ein beträchtliches Defizit. Die neue Gesundheitsreform soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkasse langfristig sichern.

Kernpunkte stellten dabei die Beitragserhöhung und die Zusatzbeiträge dar. Dadurch haben sich Änderungen für den Arbeitgeberanteil und die Arbeitnehmerbeiträge sowohl für die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung (PKV) ergeben. Zusätzlich wurde der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung eingefroren. Lohnnebenkosten und Gesundheitskosten wurden dadurch voneinander getrennt. Versicherte müssen künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen daher größtenteils alleine tragen.

Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil zur Krankenkasse
Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen seit 1. Januar 2011 8,2 Prozent ihrer Krankenversicherungsbeiträge. Dabei bleibt der zusätzliche Beitrag für Arbeitnehmer von 0,9 Prozent weiterhin erhalten. Eventuelle Zusatzbeiträge müssen von Angestellten vollständig alleine getragen werden. Geringverdienern wird lediglich das Recht auf Sozialausgleich gewährt, Empfänger von Hartz IV zahlen je nach Krankenkasse einen Teil der Zusatzbeiträge.

Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung des Angestellten steigt auf 7,3 Prozent an und wird bei diesem Prozentsatz eingefroren. Der Arbeitgeber zahlt somit immer einen festen Zuschuss – unabhängig davon, ob die Kosten im Gesundheitswesen steigen.

Arbeitgeberzuschuss für private Krankenversicherung
Auch Angestellte in der privaten Krankenversicherung erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Dabei orientiert sich der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen und an der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung bemisst sich an den Werten zur gesetzlichen Krankenkasse.  Der Arbeitgeberzuschuss wird maximal zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze gewährt. 2011 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 3.712,50 Euro monatlich. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung liegt 2011 daher bei 271,01 Euro im Monat.