Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2010 im Überblick
In einer Pressekonferenz am 25. Januar 2010 haben acht gesetzliche Krankenkassen verkündet, dass sie in naher Zukunft Zusatzbeiträge erheben werden, um die steigenden Kosten für die Krankenversicherung finanzieren zu können. Mit der DAK und der KKH-Allianz sind zwei der größten gesetzlichen Krankenkassen ebenso darunter wie die Deutsche BKK und einige weitere Betriebskrankenkassen. Bald werden also einige Millionen zahlende Mitglieder von ihrer Krankenkasse die Aufforderung erhalten, monatlich Krankenkassen-Zusatzbeiträge zu zahlen.
Wer muss Krankenkassen-Zusatzbeiträge zahlen?
Beim Bundesversicherungsamt liegen von mehreren Krankenkassen Anträge auf Erhebung eines Zusatzbeitrages vor – und es ist anzunehmen, dass im Laufe des Jahres 2010 weitere folgen werden. Außerdem wird bereits spekuliert, dass spätestens 2011 fast alle gesetzlich Versicherten Krankenkassen-Zusatzbeiträge zu zahlen haben. Immerhin: Es zahlt nur das Krankenkassen-Mitglied – mitversicherte Angehörige bleiben von Krankenkassen-Zusatzbeiträgen befreit.
Versicherte, die Sozialhilfe oder – wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung – die sogenannte Grundsicherung erhalten, müssen die Krankenkassen-Zusatzbeiträge nicht selbst bezahlen. Ob für Hartz IV-Empfänger die Krankenkassen-Zusatzbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, ist Ende Januar 2010 noch nicht abschließend geklärt.
Wie hoch sind die Krankenkassen-Zusatzbeiträge?
Die Krankenkassen-Zusatzbeiträge können maximal 8 Euro monatlich betragen, wenn die Krankenkassen diese von allen Versicherten pauschal erheben. Um höhere Zusatzbeiträge fordern zu können, müssten die Krankenkassen zunächst die Einkommensverhältnisse aller Versicherten überprüfen, weil sich danach die Höhe der Zusatzbeiträge staffelt. Da dies einen enormen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte, stehen die Kosten dafür vermutlich in keinem Verhältnis zum Ertrag.
Prinzipiell ist es den Krankenkassen aber gestattet, als Krankenkassen-Zusatzbeiträge bis zu 1 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen zu erheben. Die mögliche Höchstsumme, die von Versicherten mit höherem Einkommen verlangt werden kann, beläuft sich deshalb auf 37,50 Euro.
Krankenkassen-Zusatzbeiträge: Vorteil für Besserverdiener
Trotzdem sind Besserverdiener bei den Krankenkassen-Zusatzbeiträgen 2010 im Vorteil. Laut Bundesfinanzministerium können die Zusatzbeiträge neben dem normalen Krankenkassenbeitrag als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Geringverdiener, die nur wenig Steuern zahlen, müssen die Krankenkassen-Zusatzbeiträge dagegen ohne Erstattung komplett selbst finanzieren.
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