Das Krankengeld beziehungsweise Krankentagegeld übernimmt für den Versicherten eine wichtige Funktion. Es dient als Lohnersatz im Falle einer schweren Krankheit und fängt die finanziellen Verluste bei einer Arbeitsunfähigkeit auf. Dabei gelten diesbezüglich in der privaten Krankenversicherung und in der gesetzlichen Krankenkasse sowie je nach Berufsstand unterschiedliche Bedingungen.
Im Krankheitsfall ist es nicht nur wichtig, medizinisch versorgt zu werden, sondern auch finanziell abgesichert zu sein. Dafür sorgt das
- Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Die Zahlungen werden gewährt, sobald die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt schriftlich attestiert wurde. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Krankengeld als gesetzlich geregelte Leistung, die jedem Versicherten abhängig von seinem Einkommen zugesichert wird. Privat Versicherte müssen sich im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung hingegen eigenständig für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit absichern.
Krankengeld für Selbstständige
Für Selbstständige gelten besondere Regelungen in Bezug auf das Krankengeld. Sie können als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, ob sie das Krankengeld mitversichern möchten. Stimmen sie dem zu, zahlen sie den herkömmlichen Beitrag von 15,5 Prozent monatlich. Möchten sie das Krankengeld jedoch selbständig über eine private Zusatzversicherung absichern, etwa in Form einer privaten Krankentagegeldversicherung, so zahlen sie in der gesetzlichen Krankenkasse den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent.
Höhe des Krankengeldes für Arbeitslose und Arbeitnehmer
Anspruch auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse haben nahezu alle Arbeitnehmer, Empfänger von Arbeitslosengeld I beziehungsweise II (Hartz IV). Die Höhe des Krankengeldes wird abhängig vom Einkommen berechnet, das vor der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde. Dabei beträgt das Krankengeld 70 Prozent des letzten monatlichen Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Für die Berechnung des Krankengeldes werden auch Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld herangezogen. Zudem können regelmäßige Überstunden das Krankengeld beeinflussen. Bei unregelmäßigem Einkommen wird als Berechnungsgrundlage das Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate herangezogen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit entspricht die Höhe des Krankengeldes der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Krankengeld nach Lohnfortzahlung
Für Arbeitnehmer wird das Krankengeld in der Regel ab der sechsten Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Im Zeitraum davor leistet der Arbeitgeber Lohnfortzahlungen. Das Krankengeld wird im Rahmen der so genannten Blockfrist von drei Jahren maximal 78 Wochen am Stück gewährt – abzüglich der sechs Wochen Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers.
Dabei bezieht sich die Blockfrist stets auf ein und dieselbe Erkrankung. Die Frist kann aber erneuert werden, sofern der Versicherte in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate lang arbeitsfähig war. Eine neue Erkrankung, die mit einer anderen Krankheit in keiner Verbindung steht, bedingt eine neue Blockfrist.
Krankentagegeld in der PKV
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert in der privaten Krankenversicherung kein gesetzlich geregeltes Krankengeld. Privat Versicherte müssen sich selbstständig um die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall bemühen. Dafür existiert die private Krankentagegeldversicherung. Hier wird ein individuelles Krankentagegeld vereinbart, welches dem Versicherten im Falle der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wird.
Je nach Berufsstand gelten unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Arbeitnehmer erhalten wie in der gesetzlichen Krankenversicherung das Krankentagegeld erst im Anschluss an die sechswöchigen Lohnfortzahlungen.
Krankentagegeld für Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler entscheiden hingegen selbstständig, ab welchem Zeitpunkt sie das Tagegeld ausgezahlt bekommen möchten. Dieser Zeitraum wird auch als Karenzzeit bezeichnet. Vor allem für Selbstständige ist eine Krankentagegeldversicherung dringend zu empfehlen, denn sie erhalten keine Lohnfortzahlungen. Beamte hingegen sind nicht unbedingt auf ein Krankentagegeld angewiesen, denn sie erhalten unbegrenzte Beihilfe im Krankheitsfall.