Kopfläuse – Wichtige Änderungen beim Umgang mit Kopflausbefall
Nach den neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in Berlin soll die Verantwortung in Bezug auf die Ausbreitung von Kopfläusen verstärkt den Eltern übertragen werden.
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Kopfläuse – Bisheriges Vorgehen
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Kopfläuse – Aktuelles Vorgehen
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Information der Eltern bei Aufnahme des Kindes über das Vorgehen bei möglichem Kopflausbefall durch den Schulleiter
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Verpflichtende Belehrung der Eltern durch den Schulleiter bei Aufnahme des Kindes über deren Informationspflicht gegenüber der Schule bei Kopflausbefall
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Feststellung des Verdachts auf Kopfläuse durch Schule oder Eltern. Achtung: Keine körperliche Untersuchung von Kindern durch Lehrer!
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Feststellung des Verdachts auf Kopfläuse durch Schule oder Eltern. Achtung: Keine körperliche Untersuchung von Kindern durch Lehrer!
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Mitteilung des Schulleiters an das Gesundheitsamt.
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Mitteilung des Schulleiters an das Gesundheitsamt.
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Information der Eltern über Kopfläuse (Informationsschreiben / Broschüre).
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Verpflichtende Belehrung der Eltern durch Schulleiter zum Kopflausbefall mit Handlungsanweisungen und Durchführungserklärung.
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Ausschluss vom Unterricht durch den Schulleiter.
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Ärztliche Bescheinigung, dass Schüler von Nissen frei ist.
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Ärztliches Attest nur bei Neubefall des Schülers innerhalb von 4 Wochen.
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Information der Eltern der Mitschüler in der Klasse.
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Wiederzulassung zum Unterricht durch den Schulleiter.
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Wiederzulassung zum Unterricht durch den Schulleiter.
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Überprüfung durch das Gesundheitsamt.
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Keine Überprüfung durch das Gesundheitsamt.
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