Kooperation zwischen Verein und Schule

Eine Kooperation zwischen Verein und Schule kann für beide Seiten Vorteile haben. Fragen des Versicherungsschutzes u. ä. sollten jedoch nicht außen vor gelassen werden.

Viele Vereine leiden unter Mitgliederschwund. Manchmal muss man einfach kreativ sein, um den Problemen entgegen zu treten. Ein Prinzip, das nicht neu ist und von einigen Vereinen meist sehr erfolgreich betrieben wird, ist die Schließung von Kooperationen mit Schulen. Dies ist im Bereiche Schulsport oder soziales Engagement hervorragend umzusetzen.

Ein sehr erfolgreiches Beispiel ist der Deutsche Badminton Verband, der vor einiger Zeit mit vielen Schulen Aufklärung und Coaching über ihren Sport betrieben haben. Regelkunde sowie Training gehörten zu diesem Programm. Mittlerweile wird in vielen Schulen deutschlandweit Badminton angeboten und gespielt. Auch wenn dies ein Beispiel ist, das überregional betrieben wurde, sieht man den Erfolg deutlich. Ziel war es, junge Menschen schon früh für eine Sportart zu begeistern, die nicht sehr populär ist.

Die Vorteile einer Kooperation mit Schulen für Ihren Verein

  • Bekanntheit wird gesteigert
  • Kindermarketing – Kinder werden schon früh an Verein und Sport gebunden
  • Image wird dadurch erhöht
  • Erhöhung der Mitgliedsbeiträge durch Neuanmeldungen
  • Positives Echo aus Presse und Wirtschaft
  • Alleinstellungsmerkmal bei Ihrer Vermarktung

Die Nachteile einer Kooperation mit Schulen für Ihren Verein
Es gibt natürlich auch Nachteile, die ebenfalls genannt werden sollten:

  • Erfolgreiche Kooperationen nur durch viel Arbeit gewährleistet
  • Hoher Zeitaufwand
  • Eventuell anfallende Kosten durch Bereitstellung von Schulungsgegenständen oder Materialien

Bei Kooperationen mit Schulen handelt es sich stets um Schulveranstaltungen. Die Frage kommt auf, wer wie versichert ist. Die Anträge für solche Partnerschaften müssen über die Schulleitung an die zuständige Bezirksregierung weitergeleitet und genehmigt werden. Erst wenn der Antrag von Verein, Bezirk und Schulleitung unterschrieben und genehmigt ist, tritt der Versicherungsschutz in Kraft.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, durch schulische Partnerschaften spezielle Förderungen von Bund und Länder zu beantragen. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.