Es ist schon ärgerlich: Nach einem langen Flug stellt man fest, dass man zwar das Ziel erreicht hat, der Koffer aber verschwunden ist. Viele verfallen in Panik und verabschieden sich im Geiste schon vom Lieblingshemd. Aber das ist überhaupt nicht notwendig. Der Verlust von Koffern ist ein logistischer Fehler, der einfach verfolgt werden kann und in 95% der Fälle auch korrigiert wird.
Ein Trost: Die meisten Koffer kommen wieder
Zunächst müssen Sie am Gepäckschalter des Flughafens (auch Lost and Found, Baggage Tracing oder Baggage Tracking genannt) den Verlust melden. Dort wird man Sie nach Ihrem „baggage tag“, dem Aufkleber mit der Gepäcknummer fragen, der an Ihren Bordpass geheftet wird. Sie werden den Koffer so detailliert wie nur möglich beschreiben müssen und erhalten anschließend eine Referenznummer. Schließlich geben Sie noch Ihre genaue Adresse an und informieren die Airline über eventuelle Kofferschloss-Codes oder geben den Kofferschlüssel ab.
Bei einigen Airlines erhalten Sie ein „Overnight Kit“, welches die nötigsten Hygieneartikel sowie frische Unterwäsche enthält. Einige Airlines stellen ihren Kunden auch frei, bis zu einem bestimmten Betrag einzukaufen.
Die Rechte kennen
Im sogenannten „Montrealer Abkommen“ ist festgelegt, in welchem Rahmen eine Fluggesellschaft für den Gepäckverlust ihrer Fluggäste haftet. Danach ist bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Verspätung von Gepäckstücken eine Haftung von 1.000 Sondererziehungsrechten vorgesehen. Dies entspricht in etwa 1.200 Euro. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Mai 2010 (Aktenzeichen EuGH C-63/09) wurde bestätigt, dass damit alle Ansprüche abgegolten sind:
Der Begriff „Schaden“, der Art. 22 Abs. 2 des am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossenen Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr zugrunde liegt, mit dem der von Luftfahrtunternehmen für Schäden, die insbesondere durch den Verlust von Reisegepäck eintreten, zu zahlende Haftungshöchstbetrag festgelegt wird, ist dahin auszulegen, dass er sowohl materielle als auch immaterielle Schäden umfasst.
Das bedeutet: Wenn zum Beispiel Ihr Koffer mit einem Laptop verschwunden ist, können Sie nicht höheren Schadenersatz fordern, sollte Ihnen wegen des verschwundenen Laptops ein weiterer Schaden entstehen (etwa ein entgangener Auftrag). Man kann auch vor Reiseantritt mit der Airline eine höhere Haftungsgrenze vereinbaren, dies kostet jedoch extra.
So können Sie Koffer-Verlusten vorbeugen
Sich gänzlich vor Gepäckverlust schützen, kann man nicht. Doch es gibt einiges, was man tun kann, um die Wahrscheinlichkeit so gering wie möglich zu halten.
- Wenn Sie es sich leisten können – vermeiden Sie Flüge mit Zwischenhalten. Gerade bei Transitflügen gehen oft Gepäckstücke verloren.
- Wenn es nicht nonstop geht – nehmen Sie sicherheitshalber die wichtigsten Toilettenartikel und ein wenig Unterwäsche in Ihr Handgepäck – für den Fall eines Falles.
- Wer nicht allein reist, sollte einige Kleidungsstücke im Koffer des Mitreisenden (und umgekehrt) verstauen, falls einer der Koffer verloren gehen sollte.
- Machen Sie Ihren Koffer auffällig, etwa durch Aufkleber oder Markierungen. Ein reißfestes Schild mit Namen und Heimatadresse am Koffer ist eine gute und einfache Versicherung gegen Gepäckverlust.
- Dokumente, Schlüssel, wertvolle Elektronik und dergleichen gehören ins Handgepäck. Falls Ihr Handgepäck dadurch zu voluminös wird, verstauen Sie alles, was passt, in Ihrer Jacke. Praktisch für Vielflieger ist eine geräumige Weste mit vielen Taschen – sie kann, unter der Jacke getragen, ein zusätzliches Handgepäckstück am Körper sein.
Lesen Sie zu dem Thema auch unseren Übersichtsbeitrag zu Reisemängeln und Reisepreisminderung. Dort finden Sie weitere Tipps und Hilfen.
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