Klassenfahrt: Wer trägt die Kosten bei Krankheit eines Schülers?

Vor Klassenfahrten herrscht bei den Schülerinnen und Schülern immer große Aufregung und Vorfreude. Umso trauriger sind sie natürlich, wenn sie vor der Klassenfahrt krank werden und nicht teilnehmen können. Für die Eltern, die in der Regel ja schon die Kosten für die Fahrt bezahlt haben, ist eine solch krankheitsbedingte Nichtteilnahme ihres Kindes unter Umständen teuer, da sie das Erkrankungsrisiko tragen.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (09.10.2003, Az.: 2 A 11188/03) hat entschieden, dass die Eltern des erkrankten Kindes die Kosten für die Klassenfahrt nicht erstattet bekommen. In der Begründung heißt es, dass es weder der Schule noch den anderen Eltern zuzumuten sei, das Erkrankungsrisiko zu tragen. Dies liege ausschließlich bei den jeweiligen Eltern.

Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist es daher äußerst sinnvoll, bei Klassenfahrten für die Schüler eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese sind äußerst günstig, sichern aber das Krankheitsrisiko vollständig ab. Eine solche Versicherung kostet ab ca. 2 Euro pro Teilnehmer. Die Eltern, deren Kind erkrankt, bekommen dann die Reisekosten von der Versicherung erstattet. Für Klassenfahrten empfiehlt sich daher dringend der Abschluss einer solchen Reiserücktrittsversicherung.

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