Ihr Kind braucht seine Privatsphäre
Den Aussagen der UN-Kinderrechtskonvention zufolge genießt jedes Kind das Recht auf seine Privatsphäre. Deshalb darf Ihr Kind sein Zimmer abschließen wann immer es das möchte. Vermeiden Sie das unerlaubte Betreten des Zimmers und durchsuchen Sie auf keinen Fall die Schubladen und Schränke Ihres Kindes. Bei Jugendlichen, die sich extrem laute Musik anhören, kriminelle Freunde einladen oder den ganzen Tag über am PC sitzen, sieht die Gesetzeslage anders aus. In diesem Fall tritt Ihr Wohn- und Sorgerecht in Kraft und Sie dürfen einschreiten.
Auch Kinder haben Rechte – Öffnen Sie keine Post des Kindes
Finden Sie in Ihrem Briefkasten einen Brief, der an Ihre Tochter oder Ihren Sohn adressiert ist, hüten Sie sich davor ihn zu öffnen. Wenn Sie es dennoch tun, machen Sie sich in der Regel strafbar. Anders sieht die Sachlage aus, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind ein Drogenproblem hat oder einem Missbrauchstäter zum Opfer gefallen ist. Trifft dies zu dürfen Sie sowohl die Post Ihres Kindes öffnen als auch dessen Tagebuch lesen.
Nicht immer hat das Kind freie Kleidungswahl
Kinder sind in Hinsicht auf die Wahl Ihrer Kleidung besonders experimentierfreudig. Wenn Ihre zwölfjährige Tochter eines Morgens im Minirock und mit zerrissener Netzstrumpfhose aus dem Haus will oder Ihr Sohn mit einem T-Shirt, das ein Hakenkreuz zum Motiv hat vor Ihnen steht, dürfen Sie nicht nur, sondern müssen Sie einschreiten. Allerdings müssen Sie auch darauf achten, dass Sie Ihr Kind in seiner Entwicklung fördern sollen und akzeptieren müssen, dass es mit zunehmendem Alter auch selbstständiger wird.
Ihre Tochter oder Ihr Sohn will ausziehen – was sollen Sie tun?
Laut Deutschem Gesetz bestimmen Sie als Eltern, wo Ihr Kind lebt. Gleichzeitig besagt es aber auch, dass Sie Ihr Kind auf keinen Fall aus der Wohnung werfen dürfen, solange es seine Volljährigkeit nicht erlangt hat. Wenn Ihr Kind freiwillig ausziehen möchte, benötigt es hierfür Ihre Zustimmung. Verlässt Ihr Schützling seinen Wohnort ohne Zustimmung und auf eigene Faust, dann ist es Ihr Recht, ihn zurückzuholen.
Eine Ausnahmeregelung gibt es aber auch in diesem Fall. Wenn Ihr Kind bei sich zu Hause von Ihnen selbst oder von einer anderen Person vernachlässigt und/oder körperlich oder psychisch misshandelt wird und Ihr Kind dies dem Jugendamt mitteilt, wird dieses im Extremfall die Obhut für Ihr Kind übernehmen.
Darf Ihr Kind seine Haushaltspflichten verweigern?
Die Antwort auf diese Frage lautet klar und deutlich: Nein. Ob es sich dabei um das Ausräumen der Spülmaschine, um das Staubsaugen oder um das Waschen der Wäsche handelt spielt keine Rolle. Laut BGB sind Kinder dazu verpflichtet, Ihren Eltern im Haushalt zu helfen, solange das Kind körperlich dazu in der Lage ist. Nichtsdestotrotz müssen Sie Ihrem Kind genügend Freizeit einräumen und es seinen schulischen Pflichten nachkommen lassen.
Babysitter? Wann darf Ihr Kind alleine zuhause bleiben?
Das Ausmaß an Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern fällt je nach Alter und Charakter des Kindes anders aus. Zudem ist es von der Situation abhängig, ob Sie Ihr Kind alleine lassen dürfen oder nicht. Bei einem elfjährigen und normal entwickelten Jungen ist es kein Problem, ihn abends einmal für ein paar Stunden alleine zuhause zu lassen.
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