Kindergeld und Zweitstudium oder Ausbildung – Was Sie darüber wissen sollten

Das Kindergeld ist schon immer eine wichtige Stütze für einkommensschwache Eltern, um den heranwachsenden Nachkommen eine optimale Zukunft zu ermöglichen. Mit dieser Unterstützung werden nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder besonders gefördert. Einige Änderungen in Bezug auf ein Zweitstudium des Kindes sind gerade jetzt, im Jahr 2013, in Kraft getreten.

Die wichtigen Neuerungen, welche schon mit dem Kindergeld im Jahre 2012 eingeführt sind, bleiben auch jetzt erhalten. Dabei ist vor Allem die Einkommensüberprüfung, welche vor dem Jahr 2012 mit einem hohen Aufwand verbunden war, bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren nicht mehr notwendig. Hier wird das Kindergeld stetig weiter gezahlt, auch wenn das Kind im Erststudium eigenes Geld hinzuverdient.

Die Einschränkungen sind erst jetzt neu hinzugekommen, sobald das Kind eine zweite Ausbildung oder ein zweites Studium anschließen sollte. Auf diese Weise möchte man verhindern, dass Studiengänge auf längere Zeit mitfinanziert werden. Bis zu einem Alter von 25 Jahren darf der Nachwuchs nicht mehr als 20 Wochenstunden neben einem Zweitstudium jobben. Betrachtet man diesen Aspekt, so ist dennoch das Kindergeld 2013 in Zusammenhang mit einer zeitlichen Arbeitsbeschränkung sehr praktisch.

Denn die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Höhe des Einkommens, sondern lediglich auf die zeitliche Ausdehnung der Arbeit neben dem Studium. Diese Vorgehensweise hilft den Studierenden gleichzeitig, dennoch genügend Geld dazu zu verdienen und das Studium oder die Ausbildung mit dem notwendigen Maß an Ruhe weiterzuführen.

Neustaffelung des Kindergeldes

Mit den neuen Regelungen im neuen Jahr können Eltern nun weiterhin von der Staffelung des Kindergeldes profitieren. Dabei ist mit der Anzahl der Nachkommen der Vorteil nutzbar, dass den Eltern für jeden Nachkommen mehr Geld pro Kind zur Verfügung steht. Die Staffelung ist so aufgeschlüsselt, dass für das erste und zweite Kind 184 Euro zur Verfügung stehen. 190 Euro werden für das dritte Kind gezahlt. 215 Euro erhalten alle anderen Geschwister.

Gerade für große Familien ist diese Staffelung eine hervorragende Möglichkeit, um mit den anfallenden Ausgaben bestmöglich zu hantieren. Mitunter lassen sich die Gesamtausgaben in großen Familien schon zu einem Drittel durch das Kindergeld kompensieren. Als Sozialleistung gewinnt die neue Staffelung in jedem Haushalt an Bedeutung.

Das Kindergeld 2013 ist in diesem Zusammenhang auch für allein erziehende Mütter interessant, da hier auch bei der Zahlung von Unterhalt das Kindergeld dennoch beantragt werden kann. Allerdings herrschen hier andere Vergütungssätze, die sich an der Höhe des Unterhaltes orientieren. Aufgrund dieser Art der Familienpolitik erhalten Eltern einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Familientypen und besitzen auch im Gegensatz zu kinderlosen Paaren einen Vorteil.

Gleichzeitig wird die häusliche Situation der eintretenden wirtschaftlichen Stabilität verbessert und vermindert das Armutsrisiko von größeren Familien. Hier wird auch der Kinderwunsch auf bestmögliche Weise unterstützt und gewährleistet das Aufwachsen mit erhöhten Chancen für den späteren Bildungsweg. Das Kindergeld ist zudem auch steuerfrei und wird seit 2013 nicht mehr auf der Lohnsteuerbescheinigung angerechnet. Nähere Informationen können hierzu auch bei der Familienkasse eingeholt werden, die gleichzeitig auch abhängig von der Familiensituation den jeweiligen Antrag anpassen kann.