Kindergeld: Beginn und Ende des Anspruchs (9)
Ein Anspruch auf Zahlung von Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Entstehung. Der Anspruch auf Zahlung von Kindergeld endet zunächst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen 18. Geburtstag am 1. eines Monats, so endet der Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat.
Eine Weiterzahlung von Kindergeld kommt in Betracht, wenn es sich z. B. in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet, dies der Familienkasse nachgewiesen und Kindergeld erneut beantragt wird.
Kindergeld kann grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.
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