Kindergeld: Arbeitslosmeldung alle drei Monate neu

Eltern erhalten grundsätzlich für ihre volljährigen aber noch nicht 21 Jahre alten Kinder die steuerlichen Kinderfreibeträge bzw. das Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gibt es eine neue, belastende Rechtsprechung, die Sie kennen müssen.

Minderjährige Kinder

Bis zur Volljährigkeit des Kindes erhalten die Eltern vollkommen unabhängig von anderen Gegebenheiten für das Kind die steuerlichen Kinderfreibeträge bzw. das Kindergeld ausgezahlt.

Volljährige Kinder

Bei volljährigen Kindern die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, muss jedoch mehr beachtet werden: Unter den folgenden Voraussetzungen werden die steuerlichen Kinderfreibeträge bzw. das Kindergeld gewährt:

  • Das Kind wird für einen Beruf ausgebildet.
  • Das Kind befindet sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
  • Eine Berufsausbildung kann mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden.
  • Das Kind leistet ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne der Jugend Freiwilligen Dienste.

Daneben wird ein volljähriges Kind berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Kindern zwischen 18 und 21 Jahren

Neben den vorgenannten Regelungen werden volljährige Kinder, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ebenso berücksichtigt, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind.

Achtung Stolperstein!

Hierbei besteht jedoch eine Stolperfalle. Die Meldung bei der Agentur für Arbeit muss nämlich alle drei Monate erneuert werden. Unter dem Aktenzeichen III R 4/06 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitssuchend beim Arbeitsamt nur drei Monate fortwirkt. Unterbleibt daher eine neue Arbeitslosmeldung, kann fortan Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge nicht mehr gewährt werden.