Kindergeld 2010: Anspruchsvoraussetzungen
Familien können für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Kindergeld auch darüber hinaus weitergezahlt. Befindet sich beispielsweise ein volljähriges Kind noch in der Ausbildung, kann der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Auch bei Kindern ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz kann das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus weitergezahlt werden.
Kindergeld 2010: höherer Grenzbetrag
Auch wenn ein Kind eigene Einkünfte und Bezüge hat, wird bis zu einem gewissen Alter Kindergeld gezahlt. Allerdings lag die Einkommensgrenze bisher bei 7.680 Euro pro Kalenderjahr – das Kindergeld wurde also nur gezahlt, wenn die Einkünfte des Kindes darunter lagen. Beim Kindergeld 2010 wird dieser Grenzbetrag auf 8.004 Euro erhöht, der Anspruch auf Kindergeld verfällt also erst, wenn das Kind diese Einkommensgrenze überschreitet.
Fazit: Die Änderungen beim Kindergeld 2010 fallen für Familien insgesamt positiv aus.