Kfz-Versicherung: Diese 5 Komponenten dürfen nicht fehlen

Insbesondere bei Versicherungen gilt eine einfache Faustregel: Jede Police ist nur so gut, wie die Leistungen, die sie umfasst. Da sich Policen immer auch individuell in ihren Leistungsmerkmalen anpassen lassen, existieren auch bei der Kfz-Versicherung fünf Komponenten, die auf keinen Fall fehlen dürfen.

Die Kfz-Versicherung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die sowohl den Leistungsumfang als auch die Kosten dieser Versicherung wesentlich beeinflussen. Gesetzlich vorgeschrieben bei der Kfz Versicherung ist lediglich die Haftpflicht. Es gibt jedoch weitere Leistungsmerkmale zu beachten.

1. Eine hohe Deckungssumme bei der Haftpflicht

Einer der wichtigsten Punkte bei der Kfz-Versicherung ist die Deckungssumme. Diese gibt den maximalen Richtwert an, bis zu welchem ein Schaden durch den Versicherungspartner übernommen wird. Auch wenn sich selbst geringe Werte in der Theorie noch relativ großzügig lesen, trifft das in der Praxis kaum zu. Der Haftpflicht-Bestandteil der Kfz-Police muss entsprechend sorgfältig abgesichert werden.

Experten empfehlen eine Deckungssumme, die mindestens 100 Millionen Euro beträgt. Dieser Richtwert ist immerhin das Doppelte, im Vergleich zu den gängigen Standardwerten von 50 Millionen Euro, die meist bei Policen zum Einsatz kommen. Achten Sie also darauf, dass die Deckungssumme mindestens im dreistelligen Millionenbetrag liegt – auch wenn die Police dafür unter Umständen einige wenige Euro teurer wird.

2. Eine vorhandene Mallorca-Police

Hinter dem etwas eigenen Namen "Mallorca-Police" versteckt sich in der Realität eine sehr wichtige Komponente, die auf gar keinen Fall in einer Kfz-Versicherung fehlen darf. Die Mallorca-Police widmet sich den unterschiedlichen Deckungssummen in verschiedenen Ländern. Muss die Kfz-Versicherung also einen Schadensfall im Ausland übernehmen, wird die Differenz zwischen regionaler Deckungssumme und Schadensfall durch die Mallorca-Police abgedeckt.

Mit Mallorca selber hat das im Übrigen nichts zu tun. Der Begriff dient hier nur stellvertretend für das Ausland. Besonders bei niedrigen Deckungssummen im Ausland ist die Mallorca-Police eine unverzichtbare Komponente für die eigene finanzielle Sicherheit.

3. Marderbiss und Wildunfälle

Beide Komponenten sind wichtig. Der Großteil der üblichen Kfz-Versicherungen deckt bereits Kollisionen mit "Haarwild", zum Beispiel einem Hirsch oder Reh ab. Eine wirklich gute Police geht aber noch einen Schritt weiter und bezieht auch Unfälle mit anderen Tieren (Wildunfälle) mit ein. Dabei sind vor allem Tiere wie Kühe oder Schafe gemeint, die in ländlichen Regionen immer wieder einmal auf der Landstraße auftauchen können. In städtischen Gebieten macht der Zusatz aber ebenfalls Sinn, da beispielsweise auch Unfälle mit Vögeln inkludiert werden.

Der Marderbiss ist als Kostenstelle aus der Tierwelt ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Ein Marderbiss kann schnell und völlig unverhofft passieren und teilweise das komplette Auto lahm legen. Bei dieser Police gilt es als Verbraucher explizit darauf zu achten, dass nicht nur Bisse an Leitungen versichert werden, sondern auch an Dämmmatten. Einige Versicherer bieten als Standard-Leistung nur den Schutz der Leitungen an, während der Verbraucher bei Bissen an den Dämmmatten dann auf den Kosten sitzen bleibt.

4. Neuwertersatz in der Kfz-Versicherung

Der sogenannte Neuwertersatz ist in den meisten guten Policen bereits enthalten und mit einer Dauer von ungefähr 9 bis 12 Monaten vorgegeben. Dieser tritt in Kraft, wenn ein Neuwagen wenige Monate nach dem Kauf gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet. Statt lediglich den Wiederbeschaffungspreis erstattet zu bekommen, erhält der Versicherte den kompletten Neupreis des Wagens ausgezahlt. Bei der Wahl der Police sollte auf eine möglichst lange Dauer geachtet werden, auch wenn der Richtwert von 12 Monaten nur sehr selten überschritten wird.

5. Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

Die Kfz-Versicherung sollte unbedingt einen Verzicht bei grober Fahrlässigkeit enthalten. Anderenfalls bleiben Versicherte unter Umständen auf hohen Kosten sitzen, wenn sie beispielsweise nachweislich das Radio zum Zeitpunkt des Unfalls bedienten oder eine rote Ampel überquerten. Die Klausel deckt einige Fahrlässigkeiten ab, nicht aber das Fahren unter Drogen oder Alkohol.