Kennen Sie die rechtlichen Grundlagen für einen Sponsoringvertrag?

Ein Verein hat diverse Möglichkeiten, Geld und Sachgüter einzunehmen. Neben den Mitgliedsbeiträgen sind Einnahmen aus Sponsoring ganz besonders wichtig. Gerade weil Sponsoring so wichtig ist, sollten Sie die gesetzlichen Grundlagen kennen, um nicht ein blaues Wunder zu erleben.

Als Erstes möchte ich etwas zu der Begrifflichkeit "Sponsoring" sagen. Sponsoringeinnahmen werden anders behandelt als Spenden. Daher gilt dieser Artikel ausschließlich den Sponsoringeinnahmen. Der Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring ist, dass beim Sponsoring der Sponsor stets einen Gegenwert vom gesponserten Verein bekommt. Dies können Werbeflächen oder Ähnliches sein. Der Spender bekommt in der Regel eine Spendenbescheinigung und kann dies steuerlich in seiner Steuererklärung geltend machen bis zu einer bestimmten Höhe. 

Keine speziellen Regeln für Sponsoringverträge

Im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, gibt es keine spezielle Regelung für Sponsoringverträge. Im Gegensatz zu allgemeinen Regelungen für Darlehensverträge und Miet- und Kaufverträge werden wir für Sponsoringverträge nichts Spezielles finden. Somit wird auf das Allgemeine Schuldrecht zurückgegriffen. 

Sponsor und Verein sind für den Vertrag verantwortlich

Weil nichts Gesondertes geregelt ist, sind Sponsor und Verein selber für die Ausgestaltung und Form des Vertrages verantwortlich. Rein rechtlich müsste somit nicht einmal ein schriftlicher Vertrag erarbeitet werden. Dies würde ich Ihnen aber nicht raten.

Steuerliche Vorteile sind möglich

Neben der Tatsache, dass schriftlich fixierte Wörter unmissverständlich sind und geringen Spielraum haben, im Kontext anders ausgelegt zu werden, kommen hier noch steuerliche Aspekte zur Geltung. Je nachdem, wie der Vertrag ausgearbeitet ist und um welche Leistungen bzw. Gegenleistungen es sich handelt, können diese steuerliche Vorteile mit sich bringen. Für den Sponsor sind Sponsoringausgaben in der Regel als kompletter Aufwand zu behandeln. Dies kann also je nachdem die Steuerlast des Sponsors mindern. Dies muss aber individuell beurteilt werden.