Keine Gebühren bei einer kleinen verbindlichen Auskunft

Das aktuelle Steuervereinfachungsgesetz hat auch Erleichterungen rund um die Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft gegeben. Danach sind kleinere verbindliche Auskünfte zukünftig nicht mehr gebührenpflichtig. Lesen Sie daher hier, ab wann Sie dennoch wieder in die Tasche greifen müssen.

Nutzen der verbindlichen Auskunft

Mittels einer verbindlichen Auskunft kann man dem Finanzamt einen konkreten Steuersachverhalt präsentieren und dessen steuerliche Folgerungen entsprechend der eigenen Meinung darlegen. Das Finanzamt teilt einem dann daraufhin mit, ob es die Meinung des Steuerpflichtigen teilt oder nicht.

In der Praxis ist dies ein sehr hilfreiches Instrument, da strittige Steuersachverhalte so bereits vor der Realisierung genau eingeordnet werden können und ein entsprechendes Steuerrisiko so eliminiert werden kann.

Leider sind seit geraumer Zeit entsprechende verbindliche Auskünfte durch die Finanzverwaltung kostenpflichtig. Dies ist an sich schon ein Aufregerthema, weil ein komplexes und kompliziertes Steuerrecht einen Rat erfordert, der dann auch noch seitens eines Amtes gebührenpflichtig sein soll. Aktuell gibt es jedoch nun keine Gebührenpflicht mehr für sogenannte kleine, verbindliche Auskünfte.

Kleine verbindliche Auskünfte

Durch das Steuervereinfachungsgesetz wird die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte lediglich auf große, also auf aufwendige Fälle beschränkt. Für kleine Anfragen wird die Gebührenpflicht vollkommen aufgehoben.

Für kleine verbindliche Auskünfte gibt es grundsätzlich zwei Definitionen:

  • Einmal liegt ein Antrag auf eine kleine verbindliche Auskunft vor, wenn ein Gegenstandswert der verbindlichen Auskunft von weniger als 10.000 € gegeben ist. Dies bedeutet, die infrage stehende Steuer überschreitet nicht den Betrag von 10.000 €.
  • Zum anderen besteht auch die Möglichkeit, dass eine verbindliche Auskunft aufgrund der angefallenen Zeit berechnet wird. Ist dies der Fall, wird zukünftig keine Gebühr mehr entstehen, wenn die Bearbeitungszeit weniger als 2 Stunden beträgt. Ab der dritten Stunde fällt jedoch eine Gebühr von 100 € pro Stunde an.

Fazit der experto.de-Redaktion: Alles in allem ist die Verringerung der Gebührenpflicht bei einer verbindlichen Auskunft sicherlich zu begrüßen. Dennoch stellt sich die Frage, ob wirklich zahlreiche verbindliche Auskünfte unter diese Erleichterung fallen. Tatsächlich ist eine verbindliche Auskunft regelmäßig sehr arbeitsaufwendig, weshalb ein Zeitraum von 2 Stunden für die Beantwortung als sehr gering erscheint.

Ebenso ist nicht geklärt, wie viele verbindliche Auskünfte überhaupt existent sind, deren steuerliche Auswirkungen weniger als 10.000 € betragen. Ob hiermit daher nur eine Erleichterung auf dem Papier geschaffen ist, bleibt abzuwarten.