Kassenrezept in der Apotheke einlösen: Vermeiden Sie Probleme

Sind Sie auch in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert wie die meisten Deutschen? Lösen Sie Ihre Kassenrezepte in der Apotheke ein? Ist es auch schon vorgekommen, dass Ihre Apotheke das Arzneimittel nicht vorrätig hatte? Ist Ihnen bekannt, dass das pharmazeutische Personal in Apotheken eine Menge Vorschriften bei der Arzneimittelabgabe beachten muss? Warum ist das so?

Die Krankenkassen schließen mit Arzneimittelherstellern regelmäßig Verträge ab. Das ist gut für die Krankenkassen, denn dadurch sparen sie ein Menge Geld. Nicht gut ist es in vielen Fällen für die Patienten und für das Apothekenpersonal, denn die vielen Vorschriften behindern die zügige Medikamentenabgabe. Bevor ein Rezept vom Apotheker beliefert werden darf, muss er viele Gesetze und die Verträge der einzelnen Krankenkassen beachten.

Hatten Sie auch schon das Gefühl, dass die Abgabe Ihrer Medikamente viel Zeit benötigt?

Den Apotheken stehen komplizierte Computerprogramme zur Verfügung. Trotzdem ist es zeitaufwändig, für jeden Patienten das richtige Mittel herauszusuchen. Neben den gesetzlichen Bestimmungen muss die Apotheke noch beachten, ob zwischen den Arzneimitteln, die Ihnen verordnet wurden, Wechselwirkungen bestehen.

Gehören Sie auch zu den Patienten, die verunsichert sind, wenn Sie eine andere Medikamentenpackung bekommen?

Dann geht es Ihnen wie vielen Krankenversicherten. Obwohl Ihnen der Arzt immer das gleiche verordnet, kann es sein, dass Sie plötzlich ein ganz anderes Medikament in der Apotheke bekommen, weil sich die Verträge geändert haben. Vielleicht weicht sogar der Name des Mittels von Ihrem bisherigen Medikament ab. Dass Sie nun daran zweifeln, ob die Apothekerin Ihnen wohl das richtige Medikament gegeben hat, ist allzu verständlich. Sie als Laie können nicht wissen, dass viele Arzneimittelhersteller Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen herstellen, nur geben sie den Produkten unterschiedliche Namen.

Nachfolgend ein Beispiel, warum die Medikamentenabgabe auf einem ganz normalen Kassenrezept so kompliziert sein kann:

Sie sind bei der LKK Krankenkasse (Landwirtschaftliche Krankenkasse) versichert. Ihnen wurden folgende Medikamente verordnet:

  1. Gegen Ihren hohen Blutdruck: Carmen 10 mg, 100 Tabletten, Firma Berlin-Chemie.
  2. Gegen Ihre Herzinsuffizienz: Carvedilol 12,5 mg, 100 Tabletten, Firma 1A-Pharma.
  3. Zur Blutverdünnung: ASS 100 mg, 100 Tabletten, Firma 1A-Pharma.

So muss die Apotheke laut Gesetz an Sie abgeben:

  • Die Nr. 1 (Carmen) muss die Apotheke durch das Mittel Corifeo ersetzen, weil die LKK mit dem Hersteller von Carmen (Berlin-Chemie) keinen Vertrag hat, sondern mit dem Hersteller von Corifeo (Recordati Pharma). Sie werden sich nun sicher darüber wundern, dass das Mittel einen ganz anderen Namen hat, aber trotzdem an Sie abgegeben werden muss.
  • Die Nr. 2 (Carvedilol) darf die Apotheke nicht von der verordneten Firma 1A-Pharma abgeben, sondern sie muss eine andere Firma auswählen, die einen Vertrag mit der LKK hat. Da stehen nun mehrere Firmen zur Auswahl (z. B. Stada, Teva oder AL). Wenn Sie Glück haben, hat die Apotheke eine dieser Firmen vorrätig. Haben Sie Pech, muss die Apotheke das Mittel einer Vertragsfirma bestellen und Sie müssen noch einmal in die Apotheke kommen, um das Vertrags-Arzneimittel abzuholen.
  • Die Nr. 3 (ASS) darf die Apotheke nur in besonderen Ausnahmefällen auf ein Kassenrezept abgeben. Da Sie aber nicht zu diesen wenigen Ausnahmefällen gehören, müssen Sie dieses Arzneimittel selbst bezahlen.

Sie sehen, wie kompliziert und zeitaufwändig die Medikamentenabgabe in den letzten Jahren geworden ist. Dies war nur ein einfaches Beispiel eines Kassenrezeptes, wie es ständig in der Apotheke vorkommt, es gibt noch weit komplizierte Fälle.

Jede Krankenkasse „kocht Ihr eigenes Süppchen“

Falls Sie bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, wird die Medikamentenabgabe mit ziemlicher Sicherheit ganz anderes aussehen, da jede Krankenkasse mit den Arzneimittelherstellern eigene Verträge abschließt. So kommt es oft vor, dass Ehepaare, die bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind und die gleichen Medikamente verordnet bekommen, ganz unterschiedliche Vertragsarzneimittel in der Apotheke erhalten müssen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Verträge zwischen den Krankenkassen und den Arzneimittelherstellern nur eine bestimmte Zeit (oft sind es zwei Jahre) gelten. Dann werden wieder neue Verträge mit anderen Firmen abgeschlossen und das Verwirrspiel beginnt von neuem.

Tipp: Falls Sie verunsichert sind, ob Sie die richtigen Medikamente in Ihrer Apotheke erhalten haben, sollten Sie vor Einnahme mit Ihrer Apothekerin darüber sprechen. Auch Ihr Arzt oder Ihre Krankenkasse können Ihnen weiterhelfen.

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