Ist eine Sterbegeldversicherung pfändbar?

Falls es zu einer Privatinsolvenz kommt, wird von den Gläubigern alles geprüft, was nicht niet- und nagelfest ist. Welche Versicherungen und ob insbesondere auch eine Sterbegeldversicherung zu den möglichen pfändbaren Werten gehört, lesen Sie in diesem Artikel!

Um ihren Verwandten nicht die Beerdigungskosten nach Ihrem Tod zu überlassen, schließen viele Menschen eine Sterbegeldversicherung ab. Eine Sterbegeldversicherung ist eine Art „Mini-Lebensversicherung“, bei der der Versicherte monatlich einen festen Betrag einzahlt und dieser im Todesfall an eine im Vertrag benannte Person überwiesen wird. Von diesem Geld kann dann die Beerdigung bezahlt werden.

Eine Sterbegeldversicherung ist nur unter gewissen Umständen pfändbar

Wie ist es aber nun, wenn ein Versicherter in die Schuldenfalle gerät? Nach einem Jobverlust oder bei sonstigem falschen Wirtschaften kann es passieren, dass Schulden plötzlich nicht mehr getilgt werden können und diverse Gläubiger an die Tür klopfen. Neben vielen anderen Fragen stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage nach der Sterbegeldversicherung und ob sie pfändbar ist.

Erhalten Gläubiger die Information, dass ein Schuldner eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, so kann diese für den Gläubiger interessant sein. Allerdings hängt es vom Rückkaufwert zum Zeitpunkt der Pfändung ab, ob diese überhaupt angerechnet werden kann. Laut Gesetz sind nämlich alle Lebensversicherungen, zu denen auch die Sterbegeldversicherung zählt, erst ab einem Betrag von 3.579 Euro pfändbar. 

Bis zu 3.579 Euro darf jeder für seine Beerdigung auch im Schuldenfall zurücklegen

Da Sterbegeldversicherungen diesen Betrag vor der Ablaufzeit der Versicherung selten überschreiten, kann diese Versicherung also nicht gepfändet werden. Für Gläubiger lohnt es sich daher, sich im Vorfeld darüber zu informieren, wie hoch der Wert der vorhandenen Lebensversicherungen zum Zeitpunkt der Pfändung überhaupt ist und ob der Verwaltungsaufwand deshalb lohnt. Auch wenn der Betrag von 3.579 Euro nur geringfügig überschritten wird, kann es sein, dass der Aufwand der Pfändung zu groß ist, als dass es den kleinen Betrag lohnt.

Wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil feststellte, liegt der durchschnittliche Betrag, den eine Beerdigung kostet, in Deutschland bei 3.579 Euro. Dieser Betrag steht jedem mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Lebensversicherung zu, weshalb dieser Betrag nicht gepfändet werden kann.

Welche Beträge ebenfalls nicht gepfändet werden können

Neben einer Sterbegeldversicherung gibt es noch weitere Beträge, die unpfändbar sind. Hierzu zählen:

  • Unterhaltsrenten, die auf einer gesetzlichen Vorschrift beruhen
  • Renten die wegen Entziehung einer solchen Forderung zu entrichten sind
  • Renten, die wegen einer Verletzung von Körper oder Gesundheit zu entrichten sind
  • Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die zu Unterstützungszwecken gewährt werden
  • Fortlaufende Einkünfte, die ein Schuldner aus Stiftungen oder aufgrund eines Auszugsvertrags oder Altenteils bezieht
  • Fortlaufende Einkünfte, die ein Schuldner auf Grund der Fürsorge und Freigiebigkeit eines Dritten bezieht

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