Ist eine Mahnung per E-Mail zulässig?

Die Fälle von Internetbetrug häufen sich: Mahnungen per E-Mail, in denen der Betroffene aufgefordert wird, eine bestimmte Leistung umgehend zu bezahlen, da ansonsten scharfe Sanktionen drohen. Wie erkennen Sie gefälschte Mahnungen und wie wirksam sind diese Warnungen im Netz überhaupt?

Jeder kennt sie und jeder meidet sie: SPAM-Nachrichten. Doch manchmal überspringt die eine oder andere SPAM-Nachricht die Filter und gelangt in Ihren regulären Posteingang und warnt vor hohen Geldbußen, wenn Sie nicht umgehend der Zahlungsaufforderung nachkommen. Solche Mahnungen per E-Mail haben meist einen illegalen Ursprung mit dem Ziel, einen Trojaner zu verbreiten oder an sensible Daten zu gelangen. Misstrauen bei E-Mail-Mahnungen sollte daher an erster Stelle stehen, vor allem dann, wenn der Absender unbekannt ist.

Eine Mahnung per E-Mail als Fälschung entlarven

Die Anzeichen sind meist eindeutig, wenn es sich bei der Mahnung um eine Fälschung handelt. Auch wenn Internetnutzer mittlerweile sensibler und bewusster mit SPAM-Nachrichten umgehen und Internetsicherheit
groß geschrieben wird, kommt es immer wieder vor, dass es durch gefährliche Anhänge zu Schäden kommt. Dabei sollte eine Mail direkt ignoriert und gelöscht werden, um die Gefahren einzudämmen, wenn zum Beispiel der Absender mit der E-Mail-Signatur nicht übereinstimmt oder die Signatur Fehler aufweist und Adressen nicht korrekt oder unvollständig angegeben sind.

Auch eine allgemeine Anredeformel kann in diesem Fall die Mahnung per E-Mail schon als Fälschung enttarnen. Immerhin werden Sie persönlich aufgefordert, eine Rechnung zu begleichen, warum also sollte eine Gruppe von Personen angesprochen werden. Auch Rechtschreib- und Grammatikfehler wirken unseriös und weisen auf eine Fälschung hin. Vorsichtig sollten Sie vor allem dann sein, wenn ausländische Bankverbindungen angegeben werden. Anhänge von unbekannten Absendern sollten auf keinen Fall geöffnet werden.

Nicht alle Mahnungen per E-Mail sind gefälscht

Aber Achtung: es kann gut sein, dass Sie eine Mahnung per Mail bekommen, die seriös ist und dadurch ernst genommen werden sollte. Mahnung per E-Mail zu versenden ist rechtlich gesehen in Ordnung, da keine besondere Schriftform gesetzlich geregelt ist. Da diese gesetzliche Bestimmung fehlt, ist beispielsweise eine mündliche Mahnung oder eine Mahnung per Fax ebenfalls zulässig. Vor allem, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, ist es für Unternehmen lukrativer, die erste Mahnung per E-Mail zu versenden.

Allerdings fehlen bei dieser Form der Mahnungszusendung die Zustellbeweise. Der Gläubiger kann nicht nachweisen, dass der Schuldner die Mahnung auch wirklich erhalten und gelesen hat. Dieser kann nämlich immer behaupten, dass er die Mahnung nicht bekommen hat oder diese im SPAM-Ordner untergegangen ist. Eine Empfangs-oder Lesebestätigung ist nicht ausreichend. Ein Einschreiben hingegen ist sicherer und dient im Notfall als Beweismittel.

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