Internet-Recht: Suchmaschinenoptimierte Webseiten können urheberrechtlich geschützt sein
Lesezeit: < 1 MinuteHat ein Web-Designer eine Internet-Seite unter diesem Aspekt im Auftrag eines Unternehmens entwickelt, kommt ihm das Urheberrecht zu. Er darf dann bestimmen, ob und mit welcher Urheberrechtsbezeichnung die Seite verwendet werden darf. Z. B. kann er darauf bestehen, dass ein werbewirksamer Hinweis auf sein Unternehmen angegeben wird, etwa: "Diese Seite wurde erstellt von xy Webdesign". Der Auftraggeber darf ihm den Hinweis nicht verwehren, urteilte das Oberlandesgericht Rostock (27.06.2007, Aktenzeichen: 2 W 12/07).
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