Insolvenz: Was Sie unbedingt darüber wissen müssen!

Der Begriff „Insolvenz“ bedeutet so viel wie „zahlungsunfähig sein“ und umschreibt damit einen sehr kritischen Zustand. In der Praxis versteht man darunter, dass Unternehmen oder Privatpersonen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Aber nicht jede finanzielle Schieflage bedeutet gleich, insolvent zu sein.

Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen oder Privatpersonen in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Finanzielle Schwierigkeiten bedeuten aber nicht automatisch, zahlungsunfähig zu sein. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt Zahlungsunfähigkeit erst dann vor, wenn

  • die Zahlung vom Gläubiger rechtskräftig und fällig ist und
  • vom Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen mindestens 90% von dieser Forderung gezahlt werden können.

Ist der Schuldner in der Lage, innerhalb dieser Frist zu zahlen, wird von einem finanziellen Engpass oder auch Liquiditätsengpass gesprochen.

Wenn er das aber nicht kann, muss er sofort handeln und darf auf gar keinem Fall den Kopf in den Sand stecken. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, wissen Sie, dass das auch psychisch eine große Herausforderung ist.

Was können Sie als Schuldner tun?

Der erste und wichtigste Schritt ist, sofort mit dem Gläubiger ins Gespräch zu kommen und zu versuchen, eine Klärung zu finden. Der kluge Gläubiger wird in aller Regel Zugeständnisse machen, wenn Sie ihm eine Ratenzahlung oder Stundung anbieten. Möglicherweise muss sogar die Forderungshöhe reduziert werden.

In dieser Phase wird das Schuldverhältnis zwischen den Beteiligten zu einem Schicksalsverhältnis. Gelingt es nicht, eine vernünftige Lösung zu finden, wird der Schuldner insolvent und der Gläubiger bekommt von seiner Forderung möglicherweise nur noch einen Teil oder gar nichts zurück.

Sollten die Verhandlungen mit dem Gläubiger scheitern, ist für den Schuldner die Zahlungsunfähigkeit besiegelt und es liegt ein Grund für das gesetzlich geregelte Insolvenzverfahren vor. In Abhängigkeit davon, ob es sich beim Schuldner um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt, gliedert es sich in das Verbraucherinsolvenz- und das Regelinsolvenzverfahren.

Außerdem gibt es die besonderen Insolvenzverfahren, die hier aber außer Acht bleiben sollen. Die Einzelheiten sind in der Insolvenzordnung geregelt. Das Insolvenzverfahren wird grundsätzlich nur auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners eröffnet und soll der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung dienen.

Die schuldhafte Verzögerung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner führt in der Regel zu zivilrechtlichen und möglicherweise strafrechtlichen Folgen.

Außerdem dürfen Sie als zahlungsunfähiger Schuldner auf gar keinem Fall weitere finanzielle Verpflichtungen eingehen. Sie könnten sich deshalb wegen Betrugs strafbar machen.