Insektenstiche bei sommerlichen Temperaturen
Die in diesem Jahr schon früh einsetzenden sommerlichen Temperaturen haben auch die Insekten mobil gemacht. Mücken, Wespen und Zecken sind die üblichen Plagegeister. Ein Insektenstich oder -biss kann ernsthafte gesundheitliche Folgen haben.
Blutvergiftung, allergischer Schock und Schädigung des zentralen Nervensystems durch Meningitis sind gefürchtete Komplikationen. Umso wichtiger ist die Frage: Gibt es Versicherungsschutz und wenn ja, wer hat zu zahlen?
Hilft die private Unfallversicherung bei Insektenstichen?
Als erstes kommt die private Unfallversicherung in Betracht. Nach § 1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) gilt als Unfall ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten wirkendes Ereignis, durch das er eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleidet.
Insektenstiche und Bisse sowie deren Folgen sind aber generell vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sie gelten also als nicht versichert.
Besondere Vereinbarungen für Insektenstiche
Im Hinblick darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Urteil vom 25.02.2010 Az. 2 C 81/08 den Insektenstich einer Zecke als Dienstunfall einer Grundschullehrerin anerkannte, die mit ihren Schülern mehrere Tage auf einem Bauernhof verbracht hatte, schließen einige Unfallversicherer das Risiko von Insektenstichen und Bissen ein. Man muss dies nur besonders vereinbaren.
Insektenstiche: Zusammenfassung
- Insektenstiche bzw. Bisse sind in der Regel in der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen, können aber bei einigen Versicherern durch besondere Vereinbarung eingeschlossen werden.
- Ein Zeckenbiss kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Urteil des BVerwG ein Dienstunfall sein.