In welchen 5 Fällen die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlt

Sie möchten eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Beim Versicherungsvergleich sollten Sie nicht unbedingt auf den günstigsten Preis achten, sondern darauf, ob der Versicherungsschutz im Fall der Fälle tatsächlich alle Notfälle abdeckt.

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich ganz besonders dann, wenn Reisen Wochen oder Monate im Voraus gebucht werden. Es kann immer wieder Gründe geben, die den Reiseantritt in letzter Minute verhindern: Erkrankung, Unfall mit Arm- oder Beinbruch, schwere Erkrankung eines Familienmitgliedes, plötzliche Arbeitslosigkeit, Jobwechsel oder was auch immer.

Achten Sie bei der Wahl der Versicherung unbedingt darauf, bei welchen Notfällen diese greift.

  1. Chronische Erkrankungen
  2. Urlaubssperre
  3. Angst
  4. Bluthochdruck
  5. Bronchitis

In diesen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht:

  1. Chronische Erkrankungen

Wenn Sie aufgrund einer chronischen Erkrankung die Reise absagen müssen, die chronische Erkrankung jedoch bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung verschwiegen haben, erstattet die Versicherung keine Stornokosten. Nur wenn Sie in den sechs Monaten vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nicht wegen einer chronischen Erkrankung in ärztlicher Behandlung waren, können Sie eine solche Versicherung abschließen.

Tipp: Besorgen Sie sich unbedingt eine Reisefähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes – diese erleichtert den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  1. Urlaubssperre

Wenn Ihr Chef Ihren bereits gebuchten Urlaub streicht, erstattet die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten nicht. Mit Ihren Ansprüchen müssen Sie sich stattdessen an Ihren Arbeitgeber wenden (siehe Urteil des Amtsgerichtes München Az.: 182 C 9614/00).

  1. Angst vor Naturkatastrophen oder Terror

Wenn Sie aus Angst vor Terror, Naturkatastrophen oder tödlichen Viren Ihre Reise nicht antreten wollen, müssen Sie die Stornogebühren zu 100 Prozent selbst tragen, denn Angst ist nicht versichert. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Auswärtige Amt für das Reiseziel eine Reisewarnung ausgibt, dann werden Ihre Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung in voller Höhe übernommen.

  1. Bluthochdruck

Wenn sich Ihr Blutdruck vor Reisebeginn erhöht und Sie deshalb die Reise absagen, bleiben Sie auf den Stornokosten sitzen, da es sich bei erhöhtem Blutdruck nicht um eine unerwartete schwere Erkrankung handelt. Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil (AG Hamburg, Az. 13 B C 333/01).

  1. Bronchitis bzw. Raucherhusten

Sie rauchen viel und müssen Ihre Reise aufgrund einer plötzlichen Bronchitiserkrankung stornieren, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten nicht, da es sich um keine schwere Erkrankung handelt (siehe Urteil LG Duisburg, Az. 10 0 341/97).