In der Diskussion: Was bringen Bußgelder für Schulschwänzer?

In Rheinland-Pfalz müssen Schulschwänzer, also Jugendliche, die sich hartnäckig vor dem Unterricht drücken, mit harten Strafen rechnen. Es drohen Bußgelder oder Sozialarbeit. Dies sieht wie in anderen Bundesländern auch das Schulgesetz bei Verletzung der Schulpflicht für Schulschwänzer vor.
Schulpflicht wird durchgesetzt
Ausschlafen statt Unterricht, Sonnenbaden statt Lernen sind das Alternativprogramm notorischer Schulschwänzer. In allen Bundesländern kämpfen die Kommunen als Schulträger gegen dieses Phänomen. In wenigen Fällen wird jedoch die Schulpflicht notfalls gerichtlich durchgesetzt.
Die Schulen sprechen zunächst mit den Eltern und den Schulschwänzern selbst an ihren beliebten Treffpunkten. Vertrauenslehrer oder Sozialarbeiter übernehmen dies. Das Jugendamt wird informiert. Hilft das alles nicht, müssen die Kommunen zu härteren Maßnahmen übergehen.
Schulschwänzer: 100 € Strafe  tun weh
160 Bußgeldverfahren wegen unentschuldigter Fehltage wurden im vergangenen Jahr alleine vom Schulverwaltungsamt Trier erlassen. Zahlen die Jugendlichen nicht, kann das Jugendgericht das Bußgeld in eine Arbeitsauflage umwandeln. Je 5 € fällt eine Stunde gemeinnützige Arbeit an.
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Müssen die Schulschwänzer vom Ordnungsamt in die Schule gebracht werden, ist das ein sehr teurer Spaß. Bis zu 100 € erheben die Kommunen für den Hol- und Bringservice zur Schule. Viele Kommunen machen die Erfahrung, dass die ergriffenen Maßnahmen positive Auswirkungen haben. Denn für die meisten Eltern der notorischen Schulschwänzer sind 100 € sehr viel Geld.

Fazit Wenn Einsichts- und Überzeugungsarbeit notorische Schulschwänzer nicht mehr erreichen, muss auch der harte Weg über das Bußgeld und Arbeitsauflagen konsequent beschritten werden. Nur so kann der Staat seinem Bildungsauftrag gerecht werden und die Schulpflicht in letzter Konsequenz durchsetzen