Ihr gutes Recht im Restaurant

Wie soll man sich richtig verhalten, wenn der Kellner auch nach mehrmaliger Aufforderung die Rechnung nicht bringen will? Einfach aufstehen und gehen? Oder was muss man beachten, wenn man eine Reservierung in einem Restaurant nicht wahrnehmen will? Damit Sie im Restaurant stets das Recht auf Ihrer Seite haben und Ihnen unangenehme Situationen erspart bleiben, hält dieser Artikel wichtige Verhaltensregeln für Sie bereit.

Es gibt immer wieder Gerüchte darüber, dass man das Restaurant auch ohne zu zahlen verlassen darf, wenn die Rechnung auf sich warten lässt. Von diesem Plan sollten Sie lieber Abstand nehmen, wenn Sie nicht als Zechpreller gelten und mit dem Gesetz in Konflikt geraten wollen. Kommt der Kellner Ihrer Bitte nicht nach, versuchen Sie direkt an der Theke zu zahlen. Sollte auch dieses Vorhaben fehlschlagen, bleibt Ihnen nur noch die Alternative eine Visitenkarte oder eine kleine Notiz mit Ihren Kontakdaten zu hinterlassen. Auf Trinkgeld sollten Sie dann beim späteren Begleichen der Rechnung verzichten. Es ist außerdem ratsam sich den Konsum des Besuches zu notieren, so dass Sie auch mit etwas Abstand den Rechnungsbetrag noch kontrollieren können.

Wenn Sie eine Reservierung nicht wahrnehmen können, sollten Sie das dem Restaurant in jedem Fall mitteilen. Sonst könnte der Wirt Schadenersatz für die entgangenen Einnahmen geltend machen.

Zum Schluss noch ein berühmtes Ärgernis aus dem Restaurantalltag: Sie warten ewig auf Ihr Essen! Nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe dürfen Sie, wenn Sie nicht in einem Feinschmecker- oder Sternelokal speisen, die Rechnung nach 30minütiger Wartezeit um 30% kürzen.

Auf Trinkgeld sollten Sie dann beim späteren Begleichen der Rechnung verzichten. Es ist außerdem ratsam sich den Konsum des Besuches zu notieren, so dass Sie auch mit etwas Abstand den Rechnungsbetrag noch kontrollieren können.

Wenn Sie eine Reservierung nicht wahrnehmen können, sollten Sie das dem Restaurant in jedem Fall mitteilen. Sonst könnte der Wirt Schadenersatz für die entgangenen Einnahmen geltend machen.

Zum Schluss noch ein berühmtes Ärgernis aus dem Restaurantalltag: Sie warten ewig auf Ihr Essen! Nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen 1 S 196/92) dürfen Sie, wenn Sie nicht in einem Feinschmecker- oder Sternelokal speisen, die Rechnung nach 30minütiger Wartezeit um 30% kürzen.

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