IGeL: Seien Sie kritisch bei Zusatzleistungen

Immer häufiger bieten Ärzte ihren Patienten gegen Barzahlung zusätzliche medizinische Leistungen an – die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese Leistungen haben nur einen Haken: Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt und sie sind häufig unnötig. Lesen Sie hier, warum Sie bei Zusatzleistungen kritisch sein sollten.

IGeL – Ein Bombengeschäft für die Ärzte

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wurden 1998 eingeführt. Es handelt sich dabei um Zusatzleistungen des Arztes, die aber nicht als medizinisch notwendig angesehen werden. Dennoch sollen inzwischen über 82 Prozent der Ärzte das Anbieten solcher Leistungen als für sie finanziell unverzichtbar einstufen.

Man vermutet, dass Patienten, die gesetzlich versichert sind, im Jahr etwa 1,5 Milliarden Euro für IGeL ausgeben. Nicht nur Verbraucherschützer, auch im Bereich des Arzthaftungsrechts tätige Patientenanwälte gehen davon aus, dass diese Zusatzleistungen in erster Linie oft nur einem nutzen: dem Portemonnaie des Arztes. 

Faustregel: Was die Krankenkasse nicht zahlt, ist auch nicht notwendig

Ein Beispiel hierfür ist die Professionelle Zahnreinigung (PZR). Natürlich behaupten die Zahnärzte vehement, dass die PZR nützlich sei. Angeblich soll die Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis durch das Entfernen von Belägen verhindern, dass sich bald wieder neue Bakterien ansiedeln und somit ein Nährboden für Karies und Parodontose bildet.

Doch der Arzt Dr. Hendrickson vertritt die Auffassung, dass diese Bakterien schon nach gut einem Tag alle wieder da sind. Die PZR hat also nur rein kosmetischen Nutzen, ist aber medizinisch unnötig. Kein Wunder, dass die gesetzlichen Krankenkassen die PZR auch nicht bezahlen.

Überlegen Sie, ob Sie eine Zusatzleistung wirklich brauchen

Ich selbst erhielt von meinem Zahnarzt vor über zehn Jahren die Empfehlung, ich könne doch meine Zähne versiegeln lassen. "Dann haben Sie für die kommenden Jahre vor Karies erst mal Ruhe!", meinte der Zahnarzt. Ich war so blauäugig und habe mich auf diese von der Krankenkasse damals nicht bezahlte Zusatzleistung eingelassen und musste über 1.000 DM für die aus meiner heutigen Sicht komplett unnötige Zahnversiegelung bezahlen.

Inzwischen erfuhr ich, dass diese Versiegelung gesundheitlich bedenklich sein kann, außerdem hatte mein Zahnarzt sogar Inlays mit der Versiegelung versehen. Dabei kann man Karies auch durch eine Ernähungsumstellung vermeiden, aber das wusste ich damals noch nicht.

Seien Sie auch beim Augenarzt kritisch

Nicht nur Zahnärzte
wollen durch zusätzliche, aber wohl häufig unnötige Leistungen ein
Zubrot verdienen, auch die Augenärzte haben Zusatzleistungen im Angebot.
Oft wird angeboten, man soll für 20 Euro Cash den Augeninnendruck
messen lassen. Doch Experten winken auch hier ab: Die Messung des
Augeninnendrucks sei meist nicht dazu geeignet, ein Glaukom zuverlässig
vorherzusagen, konstatieren sie.

Letztlich müssen Sie als Patient immer
selbst entscheiden, ob Sie Ihrem Arzt vertrauen und ihm Bares für
zusätzliche Untersuchungen geben wollen. Das mag angehen, wenn Sie
dadurch Ihr Gewissen beruhigen können. 

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen

Wenn Ihr Arzt Ihnen
eine Zusatzleistung gegen Cash anbietet, dann sollten Sie sich
jedenfalls Bedenkzeit einräumen lassen. Sollte Sie der Arzt unter Druck
setzen, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass er in erster Linie finanzielle Interessen verfolgt.

Experten warnen: Keine IGeL-Leistung muss
unbedingt sofort sein. Es lohnt sich, wenn Sie sich als Patient im
Internet selbst kundig machen, welchen Nutzen bestimmte Zusatzleistungen
haben. In einem Artikel las ich einmal einen besonders bissigen
Kommentar über unser Gesundheitswesen. Der Autor meinte, am Gesündesten
bleibe man noch immer, wenn man möglichst selten zum Arzt gehe und über
seine Wehwehchen nicht nachdenke.

Stand: 16.03.2012