Multiresistente Bakterien (MRSA) sind für abwehrgeschwächte Bewohner und Patienten mit invasiven Zugängen (DK, PEG, etc.) oder Wunden eine Gefahr, da das Spektrum antibiotischer Therapie stark eingeschränkt ist. Dem Pflegepersonal kommt die Aufgabe zu, aufzuklären und auf die Einhaltung von Hygienestandards zu achten. Der Artikel gibt umfassende Empfehlungen für das Verhalten bei MRSA im Pflegeheim.
Methicillin resisistenter Staphylococcus aureus ist ein Bakterium, das auf der Haut oder im Rachen sitzen kann, ohne krank zu machen. Man spricht dann von einem Trägertum. Viele gesunde Erwachsene sind dauernd oder vorübergehend Träger. Das Trägertum ist nicht mit einer Krankheit gleichzusetzen. Allerdings können diese Bakterien unter bestimmten Voraussetzungen (schwere Erkrankungen) beim Träger oder bei Menschen seiner Umgebung zu Entzündungen (Infektionen) führen. Bei schweren Entzündungen muss mit Antibiotika behandelt werden.
Was bedeutet nun Methicillin-resistent?
Methicillin ist ein Antibiotikum. Resistent bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Bakterien eine Widerstandsfähigkeit gegen Antibiotika erlangt haben. Beim MRSA handelt es sich also um Bakterien, bei denen das Antibiotikum Methicillin nicht mehr wirksam ist. Im Falle einer Entzündung bleiben dann nur noch wenige Antibiotika zur Behandlung übrig.
Für gesunde Menschen stellt der MRSA keine Gefahr dar. Aus diesem Grund sind in einer häuslichen Umgebung keine besonderen Maßnahmen nötig. Nur bei schwerst kranken, abwehrgeschwächten Menschen sind besondere Maßnahmen notwendig.
Der MRSA kann sich bei allen Personen, die mit dem Träger in Kontakt kommen (auch beim Pflegepersonal, bei Reinigungspersonal, bei Ärzten und Besuchern), auf der Haut oder in der Nase ansiedeln. Von diesen besiedelten Personen kann er über deren Hände, beim Niesen oder Husten auf andere Bewohner und in der ganzen Altenhilfeeinrichtung verteilt werden. Um diesen Weg der Ausbreitung zu unterbinden, müssen zum Schutz der Mitarbeiter, Bewohner und Besucher bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden.
Der Erreger wird nachgewiesen durch Abstrich aus Wunden, Nasenschleimhaut, Rachen, Haut und anderen Körperflüssigkeiten. Nach Bekanntwerden eines zweiten, positiven Befundes pro Wohnbereich werden die Fälle der Pflegedienstleitung gemeldet. Eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt besteht, wenn in einem Wohnbereich eine Übertragung auf mehr als zwei Bewohner stattgefunden hat. Die Hygienefachkraft wird informiert.
Hygienemaßnahmen
Gliederung |
Beschreibung |
Vorgehensweise bei Bekanntwerden |
Sobald ein Bewohner positiv getestet ist (Abstrich) informiert der Pflegedienst |
Isolierung
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Der betroffene Bewohner, bei dem Sanierungsmaßnahmen begonnen werden, wird für 24 Stunden isoliert. Eine Unterbringung im Einzelzimmer wird empfohlen. |
Händedesinfektion |
Besucher werden zum Thema MRSA-Infektion informiert und wie sie sich bei Besuchen verhalten müssen. Besonderes Augenmerk gilt vor Verlassen des Zimmers der Händedesinfektion. Ein Hinweisschild an der Bewohnertür wird angebracht. Angehörige, die Essen anreichen, sollten einen Mundschutz anlegen. Weiterführende Maßnahmen sind abhängig von der grundpflegerischen Beteiligung und werden im Einzelfall empfohlen. |
Hygiene |
Im Bewohnerzimmer werden weitere Voraussetzungen geschaffen: Nach pflegerischen Tätigkeiten wird eine Händedesinfektion durchgeführt. |
Grundpflege |
Bei Bewohnern mit positivem Befund wird mit einer gegen MRSA wirksamen Waschlotion (Prontosan oder Octenisept) geduscht bzw. gewaschen und die gesamte Kleidung wird gewechselt. Die Behandlung wird an fünf aufeinanderfolgenden Tagen fortgeführt. |
Wundversorgung |
Vor Entfernen des Verbandes wird der Verband angefeuchtet, damit eine Staubentwicklung vermieden wird. Die Wunde wird mit einem Wundantiseptikum gespült. |
Behandlungspflege |
Zur Vermeidung von Keimverschleppung verbleiben notwendige Materialien zur Behandlungspflege im Bewohnerzimmer. (Blutzuckermessgerät, Fieberthermometer) Die Materialien zur Wundversorgung befinden sich ebenfalls im Zimmer. |
Händedesinfektion |
Vor dem Verlassen des Zimmers und nach dem Toilettengang sollte der Bewohner eine hygienische Händedesinfektion durchführen. Der betroffene Bewohner muss den engen Kontakt zu Personen mit invasiven Zugängen oder chronischen Wunden vermeiden. |
Wäsche |
Verschmutzte Wäsche im Bewohner-Wäschesack verschnüren, vor der dem Transport zum Wäschecontainer wird über den Stoffsack ein roter Plastiksack gezogen und fest verschlossen. Nur Wäsche verwenden, die bei 60° Celsius gewaschen werden kann. |
Abfall |
Der Abfall wird in einem dicht verschlossenen Plastikbeutel entsorgt. |
Geschirr |
Das gebrauchte Geschirr wird in einer Box im Zimmer gesammelt und kommt als letztes in die Spülküche. |
Unterhaltsreinigung |
Der Fußboden und die Badoberflächen werden desinfizierend gewischt/ gereinigt. Die Oberflächenreinigung findet wie gewohnt statt. Das Zimmer wird als letztes Zimmer des Wohnbereichs gewischt/gereinigt. Die Wisch- und Reinigungsutensilien sind danach sofort entsprechend weiter zu behandeln ggf. zu entsorgen. |
Kontrollen |
Drei Tage nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen werden an drei aufeinanderfolgenden Tagen Abstrichuntersuchungen durchgeführt. Sollte nach drei Sanierungszyklen kein negativer Befund herauskommen, werden keine weiteren Sanierungszyklen mehr durchgeführt. |
Verlegung ins Krankenhaus |
Bei Verlegung in ein Krankenhaus oder eine andere Einrichtung sind die behandelnden Ärzte sowie der Krankentransportdienst zu informieren. |