Hochzeit: Vorsicht mit den „Skylaternen“

Der Hochzeitstag soll unvergesslich werden. Aber nur mit schönen Erinnerungen. Wenn hingegen etwas schief geht, können finanzielle Folgen das Brautpaar lange belasten. Die Grundeigentümer-Versicherung zeigt typische Pannen auf, die am Hochzeitstag passieren können und sagt, welche Versicherungen dafür aufkommen.

Auf Hochzeits-Festen wird das Tanzbein geschwungen. Doch gerade in einer ungezwungenen Atmosphäre steigt der Übermut und man kommt aus dem Tritt, stolpert und liegt womöglich am Boden. Gut, wenn ein Sturz glimpflich ausgeht. Schlecht, wenn Blessuren zurück bleiben.

Denn dann stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für finanziellen Folgen auf, wenn bleibende Schäden vorliegen? Passiert ein Unfall in der Freizeit, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht zum Tragen. Diese kommt nur für Schäden auf, die während der Arbeitszeit oder auf dem Hin- und Rückweg passieren. In der Freizeit hilft nur eine private Unfallversicherung weiter.

Wenn der Hochzeitsgast Schaden anrichtet

Anders sieht es aus, wenn der Sturz durch einen Gast verursacht wird. In diesem Fall kann unter Umständen die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers zum Tragen kommen. Ganz gleich, ob der Schaden aus Leichtsinn oder Missgeschick verursacht wird.

Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Leistung der Haftpflichtversicherung führt. Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Versicherungsnehmer kein Verschulden anzulasten ist, im Namen des Versicherten abzulehnen.

Skylaternen auf dem Hochzeitsfest

Sogenannte Skylaternen werden mittlerweile häufig bei Hochzeitsfeiern in den Himmel geschickt. Die Papierballons werden mit Wünschen des Brautpaares beschriftet und können als kleine Heißluftballons bis zu 500 Meter empor steigen. Das Risiko ist jedoch groß: Skylaternen können sich in Bäumen verfangen und Waldbrände verursachen oder sogar für Hausbrände verantwortlich sein.

Fraglich ist, ob in einem solchen Schadenfall die private Haftpflichtversicherung zum Tragen käme, da derartige Risiken üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Dann müsste der Schädiger selbst für den Schaden aufkommen. In einigen Bundesländern ist aufgrund der erhöhten Gefahr der Einsatz von Skylaternen verboten, z. B. in Bayern. Auf jeden Fall sollte der Einsatz vorher von der zuständigen Ordnungsbehörde genehmigt werden.

Wenn bei der Hochzeit geklaut wird

Am besten ist es, die eigene Hochzeit vorher nicht im Internet über soziale Netzwerke wie Facebook oder in Tageszeitungen ankündigen. Denn dann wissen Langfinger Bescheid, dass sich ein Besuch in der Wohnung des Brautpaares lohnt. Kommt es dennoch zum Einbruchdiebstahl, wird von der Hausratversicherung üblicherweise der Neuwert der fehlenden oder beschädigten Gegenstände ersetzt.