Hier kann der Förderverein der Schule helfen

Ein Förderverein kann eine Schule in Projekten unterstützen, für die die Finanzierung durch die öffentlichen Kassen nicht ausreicht. Zusätzliche Unterrichtsmaterialien oder die Ausstattung der Schule mit einem modernen Computerraum scheitert an den Mitteln.

Ein Förderverein kann in solchen Fällen Abhilfe schaffen. Nach dem Vereinsrecht handelt es sich um eine juristische Person (§§ 21 ff Bürgerliches Gesetzbuch), die durch den Vorstand vertreten wird (§ 26 BGB) und als eigenständiges Rechtssubjekt handelt. Der Vereinszweck wird in der Satzung definiert.

Die Förderung der Bildung und Erziehung Kindern und Jugendlicher ist ein anerkannter gemeinnütziger Vereinszweck eines Fördervereins. Wenn Ihre Schule einen derartigen Förderverein hat, kann dieser problemlos Ausstattungsgegenstände für den Unterricht anschaffen.

Allerdings kann der Förderverein nur Dinge finanzieren, die durch den Vereinszweck gerechtfertigt sind. Das wären zum Beispiel die notwendigen PCs und Monitore für den Computerraum. Der Förderverein darf nur sogenannte Bildungsvorhaben unterstützen, da er an die finanzrechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung (§ 52 AO) gebunden ist, und muss seine Ausgaben außerdem dokumentieren und nachweisen.

Das Sachmittelbudget einer Schule ist meist sehr begrenzt. Der finanziell eigenständige Förderverein hat den Vorteil, auch Geld einnehmen zu können, beispielsweise indem er Schulfeste oder Sponsorenläufe veranstaltet. Er darf außerdem sowohl Sach- als auch Geldspenden annehmen, verwalten und Spendenquittungen ausstellen, bzw. Zuwendungsbescheinigungen zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Und hier kann der Förderverein finanziell unter die Arme greifen:

  • sinnvolle und notwendige Unterrichtsmaterialien anschaffen
  • Klassen- und Kursfahrten mitfinanzieren
  • Computerraum für den Unterricht mit PCs und Software ausstatten
  • Sportgeräte,
  • Spielgeräte für das Außengelände und
  • Musikinstrumente anschaffen
  • zusätzlichen Förderunterricht unterstützen