Heizkostenzuschuss soll gestrichen werden

Die Bundesregierung will den erst 2009 eingeführten Heizkostenzuschuss, mit dem Bezieher von Wohngeld entlastet werden, wieder streichen. Durch die Streichung des Heizkostenzuschusses verspricht sich die Bundesregierung eine Einsparung von etwa 130 Millionen Euro.

Das Sparpaket der Bundesregierung sieht zum großen Teil Einsparungen bei einkommensschwachen Haushalten vor. Geplant ist unter anderem, beim Elterngeld für Hartz IV-Empfängern zu sparen und den Heizkostenzuschuss wieder zu streichen.

Wohngeld und Heizkostenzuschuss
Mit dem Wohngeld fördert der Staat Personen, deren Einkommen nicht – oder nicht mehr – ausreicht, um die Kosten des Wohnens zu decken. Wohngeld und Lastenzuschuss wurden durch die Wohngeldreform deutlich erhöht, nicht zuletzt weil durch steigende Energiekosten der Heizkostenzuschuss eingeführt wurde.

Heizkostenzuschuss soll gestrichen werden
Jetzt plant die Bundesregierung, den erst im Jahre 2009 eingeführten Heizkostenzuschuss wieder zu streichen, um den Bundeshaushalt mit 130 Millionen Euro jährlich zu entlasten. Die Begründung: Ein Heizkostenzuschuss sei nicht mehr erforderlich, da die Energiepreise in der Zwischenzeit gesunken sind und sich die Situation insgesamt entspannt habe.

Nicht wenige halten diesen Plan, den Heizkostenzuschuss wieder zu streichen, jedoch für sozial absolut unverträglich. Insbesondere Geringverdiener werden – wenn der Heizkostenzuschuss tatsächlich gestrichen werden sollte – gezwungen sein, statt Wohngeld ergänzend ALG II zu beantragen. Damit dürfte die Zahl derjenigen, die ihr Einkommen mit ALG II aufstocken müssen, weiter steigen.

Die Folgen des Zuschuss-Wegfalls 
Wenn der Heizkostenzuschuss gestrichen wird, belastet dies neben den Menschen, die nicht auf das ALG II angewiesen sein wollen, auch die Kommunen, da diese dann für die Kosten der Unterkunft aufkommen müssen.

Wird der Heizkostenzuschuss tatsächlich gestrichen, rechnet der deutsche Städte- und Gemeindetag mit zusätzlichen Belastungen der Kommunen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages.