Was deckt die Hausratsversicherung genau ab?
Der Deckungsbereich eines Vertrages zur Hausratsversicherung umfasst versicherte Gefahren und versicherte Kosten. Die versicherten Gefahren führen ein Schadensereignis herbei, während zu den versicherten Kosten jene finanziellen Aufwendungen zählen, die direkt und indirekt mit dem versicherten Schadensereignis im Zusammenhang stehen.
Zu den versicherten Gefahren zählen Feuer, Wasser, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl einschließlich Raub und Vandalismus. Kosten, die aus diesen Schäden resultieren, sind beispielsweise Aufräumungskosten, Reparaturkosten bei Gebäudeschäden innerhalb des Hauses oder Nässeschäden, die durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurden.
Sinnvolle Absicherung über das Standardangebot hinaus
Trotz der umfangreichen Absicherung durch die Hausratsversicherung sind bestimmte Risiken nur zum Teil oder gar nicht im Leistungsumfang enthalten. Diese zusätzliche Absicherung bieten Versicherer gegen einen entsprechenden Aufpreis an.
- Glasbruch einschließlich der Türscheiben von Kaminöfen und Ceranfeldern
- Absicherung gegen Fahrraddiebstahl bei sehr hochwertigen Fahrrädern über den üblichen 1 %-Wert der Versicherungssumme hinaus.
- Befinden sich auf der Terrasse wertvolle Gartenmöbel, sollten diese ebenfalls durch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes vor Diebstahl geschützt werden.
- Ständige Außenversicherung oder deren Verlängerung; bei Bedarf Erhöhung der Versicherungssumme für diesen Schadensfall
- Grobe Fahrlässigkeit
- Überspannungsschutz; kostenpflichtige Zusatzleistung, die Schäden an elektrischen und digitalen Geräten im Falle einer Überspannung ohne Obergrenze und Selbstbehalt absichert.
Dies sind die wichtigsten Zusatz-Optionen, die entsprechend der persönlichen Situation in den Leistungsumfang mit aufgenommen werden sollten. Abhängig vom Versicherer stehen noch weitere Optionen wie ein "Türöffnungsservice mit Schlüsseldienst", die "Erstattung der Wiederherstellungskosten für Daten auf digitalen Medien" oder der "Anprall von Kraftfahrzeugen an ein Gebäude" zur Auswahl.
Diese Klauseln sollte ein Versicherungsvertrag unbedingt enthalten
Vor Abschluss einer Hausratsversicherung sollte der Vertrag auf nachfolgende Inhalte geprüft werden. Diese sollten unbedingt Teil des Versicherungsvertrages sein.
- Unterversicherungsverzicht: Weist der Versicherungsvertrag einen Unterversicherungsverzicht durch den Versicherer auf, wird unabhängig von der abgeschlossenen Versicherungssumme der volle Schaden ersetzt. Vorausgesetzt, dass die Vorgaben erfüllt werden.
- Wenn möglich, sollten Elementarschäden immer in den Leistungsumfang der Hausratsversicherung mit eingeschlossen werden.
Erfolgt der Abschluss einer Hausratsversicherung über einen Makler und regelt dieser auch in Zukunft alle Angelegenheiten für Sie, muss der Versicherungsvertrag die Klausel PK 7812 enthalten.
Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht
Für die Wirksamkeit des Unterversicherungsverzichtes müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Nur wenn diese erfüllt sind, übernimmt der Versicherer die Schadensregulierung unabhängig von der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Hausrats und dem versicherten Wert.
- Bei Eintritt eines Versicherungsfalles muss die tatsächliche Wohnfläche der in der Police angegebenen Fläche entsprechen.
- Die in der Polizze angegebene Versicherungssumme wurde durch den vorgegebenen pauschalen Quadratmeter-Wert errechnet.
- Die Versicherungssumme ist mindestens so hoch wie der pauschal berechnete Wert oder höher.
- Es besteht keine weitere Versicherungspolice für den Versicherungsort OHNE Unterversicherungsverzicht.
Versicherung des Hausrats bei Wohngemeinschaften
Im Normalfall deckt die Hausratsversicherung alle Schäden am eigenen Hausrat und an fremdem Hausrat, der sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Haushalt befindet. Komplizierter stellt sich die Situation bei Wohngemeinschaften dar.
Vermietet der Hauptmieter einzelne Räume der Wohnung möbliert an Untermieter, tritt die normale Hausratsversicherung im Schadensfall ein. Bei unmöblierter Vermietung muss vom Untermieter eine eigene Versicherung abgeschlossen werden oder der Untermieter wird als Mitmieter im Mietvertrag angegeben.
Da sich daraus immer komplizierte Situationen ergeben, bieten viele Versicherer eine spezielle Hausratsabsicherung für Wohngemeinschaften an, die den am Versicherungsort vorhandenen Hausrat aller Bewohner mit einer Versicherungspolice absichert.