Tabus
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Höflichkeits-verbote
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Stillos
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Eingeschränkt empfehlens-wert
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Unbedenklich
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Höflichkeits-Tabus
BeerdigungKrankenhausKrankenbesuchKircheVorstellungs-gesprächErfordernis/ Höflichkeitunbedingtstumm schaltennicht telefonierennicht sichtbarmitführenSicherheits-TabusFlugzeugKrankenhausErfordernis/ Sicherheitausschaltennicht telefonieren |
Handyfreie Zoneim Zug,Speisewagen,Restaurant mit Verbotsschild,Theater, Konzert,Kino, Bibliothek,Museum,Feierstunde,Festakt, festlichesDinner,Wartezimmer beim Arzt,Seminar, Vortrag,Vorlesung,Kundengespräch,Geschäftsbespre-chung,Konferenz, Meeting
Erfordernis/Höflichkeit stumm schalten, zum TelefonierenPause/Endeabwarten |
EmpfangCocktailpartyRestaurantBarGesellschaftlicheAnlässe allgemeinErfordernis/ HöflichkeitStumm schalten, zum Telefonieren Abstand zu ande-ren wahren, Raum verlassen
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Zug (handyfreie Zone ausgenom-men)Nahverkehrs-mittelFlugplatzBahnhofHotelhalle
Erfordernis/ HöflichkeitAnrufton leisestellen, entner-vende Bimmel-arien vermeiden,Abstand zu anderen wahren,beziehungsweiseleise sprechen |
HotelzimmerAuto mit Freisprechanlage oder im Stand, solange jemand alleine oder mit vertrauten Personen zusammen ist StraßeÖffentliche PlätzeErfordernis/ HöflichkeitAnderen aus dem Weg gehen, Abstand wahren, nicht plötzlich stehen bleiben ("Auflauf-Gefahr")
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Handy im Einsatz: Wo ist es stillos – wo erlaubt?
Nicht immer ist es angebracht, das angeschaltete Handy mitzuführen. Neben absoluten Tabus gibt es auch einige Bereiche, in denen es einfach unhöflich ist, das Handy nicht abzuschalten. Eine entsprechende Übersicht haben wir Ihnen unten zusammengestellt: