Sie werden nicht unter der Hygieneverordnung, beziehungsweise deren Umsetzung, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, zu leiden haben.
Wie das Bundesverbraucherministerium mitteilte, gibt es in der neuen Verordnung keine neuen oder zusätzlichen Regelungen für Vereine und deren Grillfeste. So lange diese Veranstaltungen nicht kommerziell und regelmäßig stattfänden, würden sie wie jede private Feier behandelt werden.