Gibt es Krankengeld für Kinder?

Rotznase, Magen-Darm, Scharlach... Kinder sind häufig krank. Krankengeld für Kinder gibt es von der Krankenkasse, wenn Eltern keine Lohnfortzahlung bekommen. Allerdings sind hierbei einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Eltern haben bei einer Erkrankung ihrer Kinder grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Allerdings kann dieser Anspruch durch einzelvertragliche Regelungen zwischen den Parteien ausgeschlossen werden.

In diesem Fall bekommen Eltern Krankengeld für ihre Kinder von der zuständigen Krankenkasse, wenn ein Kind unter 12 Jahren erkrankt ist und keine andere Person die Versorgung des Kindes übernehmen kann.

Anspruch auf Krankengeld für Kinder ist beschränkt
Der Anspruch auf Krankengeld für ein Kind ist auf 10 Arbeitstage im Jahr pro Kind bzw. 20 Arbeitstage im Jahr bei Alleinerziehenden beschränkt. Bei mehreren Sprösslingen wird das Krankengeld für Kinder für insgesamt 25 Arbeitstage für beide Elternteile oder 50 Arbeitstage für Alleinerziehende gewährt.

Ferner sollte man daran denken, sich die Erkrankung des Kindes durch ein ärztliches Attest bescheinigen zu lassen, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Lohn weiterhin zahlt oder man von der Krankenkasse Krankengeld für das Kind bekommt.

Wie hoch ist das Krankengeld für Kinder?
Wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht übernimmt, dann springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld für das Kind ein. Das Krankengeld für Kinder beträgt etwa 70 bis 90 Prozent des Nettolohns. Bei privat krankenversicherten Kindern wird kein Krankengeld gezahlt.

Krankengeld für Kinder bei Privatversicherten
Privatversicherte bekommen Krankengeld für ihre Kinder nur dann, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bei einer entsprechenden Vereinbarung kann das Krankengeld für Kinder bis zu 100 Prozent des Lohns absichern.

Im Allgemeinen ist das Krankengeld für Kinder in der privaten Krankenversicherung aber nicht vorgesehen.