Gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle 2010?

Durch das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz sollen ab Januar 2010 die Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlastet werden. Auch Familien profitieren davon – durch höhere Steuerfreibeträge pro Kind und eine Erhöhung des Kindergeldes. Doch steht damit auch eine neue Düsseldorfer Tabelle 2010 an?

Die Düsseldorfer Tabelle liefert Richtlinien zur Ermittlung des Unterhalts für Kinder, diese sind allerdings nicht bindend. In der Regel wird die Düsseldorfer Tabelle alle zwei Jahre zum 1. Juli angepasst – bei Bedarf jedoch auch öfter. Zuständig für die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 ist das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.

Die Steuerfreibeträge für jedes Kind steigen 2010 auf 7.008 Euro (bei Getrenntlebenden 3.504 pro Elternteil). Außerdem wird ab Januar 2010 das Kindergeld erhöht. Monatlich bekommen Familien mit zwei Kindern 184 Euro pro Kind, für ein drittes Kind erhalten sie 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro.

Im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wird auch das sogenannte „sächliche Existenzminimum“ für Kinder (Kinderfreibetrag) angepasst, auf dem die Düsseldorfer Tabelle unter anderem aufbaut.

Neue Düsseldorfer Tabelle ab Anfang Januar 2010
Das alles hat Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts, deshalb tritt Anfang Januar 2010 die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.

Eine Vergleichsberechnung der neuen Düsseldorfer Tabelle 2010 zu 2009 zeigt, dass Unterhaltspflichtige insgesamt ca. 13 Prozent mehr für ihre Kinder zahlen müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf.