GEZ-Gebühren: Zweitgerätebefreiung für beruflich genutzte Computer
Computer zählen zu den sogenannten neuartigen Rundfunkempfangsgeräten. Für diese gilt generell eine sogenannte Zweitgerätebefreiung: Ist bereits also bereits ein Radio oder ein Fernseher angemeldet worden, müssen für den Computer keine weiteren GEZ-Gebühren entrichtet werden (§ 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Achtung: Dies gilt nicht für meherere geschäftlich genutzte Radios oder Fernseher. Hier müssen die GEZ-Gebühren für jedes Gerät gezahlt werden.
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