Getarnte Bankgebühren müssen Sie nicht zahlen
Lesezeit: < 1 MinuteBankgebühren vor Gericht
Die BGH-Richter haben entschieden: Führt eine Bank einen Lastschrifteneinzug mangels Kostendeckung nicht aus, darf die Bank Ihnen dafür keine Bankgebühren als "Schadensersatz" in Rechnung stellen.
Die BGH-Richter haben entschieden: Führt eine Bank einen Lastschrifteneinzug mangels Kostendeckung nicht aus, darf die Bank Ihnen dafür keine Bankgebühren als "Schadensersatz" in Rechnung stellen.
BGH, Urteil vom 08.03.2005, Az.: XI ZR 154/04
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Praxistipp "Bankgebühren"
Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge, falls Sie mal am Dispolimit sind, genau. Entdecken Sie darauf eine Belastungsbuchung "Lastschrift-Rückgabe vom …" legen Sie Widerspruch ein. Verlangen Sie Ihr Geld zurück – und verweisen Sie auf das oben zitierte Urteil zum Thema "Bankgebühren".
Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge, falls Sie mal am Dispolimit sind, genau. Entdecken Sie darauf eine Belastungsbuchung "Lastschrift-Rückgabe vom …" legen Sie Widerspruch ein. Verlangen Sie Ihr Geld zurück – und verweisen Sie auf das oben zitierte Urteil zum Thema "Bankgebühren".
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