Gesundheitsreform 2011: Was kommt auf Versicherte und Krankenkassen zu?

In der Regel dauert eine Schwangerschaft neun Monate lang. Genau so lange hat es gedauert, bis Gesundheitsminister Philipp Rösler seine neue Gesundheitsreform 2011 vorstellen konnte. Aus der geplanten Neuordnung des Gesundheitssystems scheint allenfalls ein Gesundheitsreförmchen geworden zu sein.

Allen Krankenkassenmitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen wird schnell klar, dass sie die Zeche bezahlen müssen. Aus der Geburt einer gerechten Gesundheitsreform mit bahnbrechenden Neuerungen ist nach neunmonatiger "Schwangerschaft" leider nichts geworden.

Gesundheitsreform 2011: Welche Änderungen gibt es für die Arbeitnehmer?
Ab dem 1. Januar 2011 wird der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, der zuzeit noch 14,9% des Bruttolohns beträgt, auf 15,5% angehoben. Die Erhöhung von 0,6% wird zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Somit hat der Arbeitnehmer ab 1.1.2011 von seinem Bruttogehalt 0,3% mehr an seine gesetzliche Krankenkasse zu bezahlen und hat damit auch entsprechend weniger Nettolohn. Der Krankenkassenbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt dann für den Arbeitnehmer 8,2% (bisher 7,9%).

Gesundheitsreform 2011: Welche Änderungen gibt es für die Arbeitgeber?
Arbeitgeber zahlen zurzeit für ihre Arbeitnehmer einen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 7% des Bruttolohns. Durch die 0,6%ige Erhöhung der Kassenbeiträge, von denen der Arbeitgeber die Hälfte übernehmen muss, zahlt er nun ab 1. Januar 2011 den Beitragssatz von 7,3%. Allerdings wird dieser Arbeitgeberbeitrag eingefroren, der Arbeitgeber wird somit künftig von weiteren Erhöhungen der Kassenbeiträge verschont bleiben.

Gesundheitsreform 2011: Welche Änderungen gibt es für die Rentner?
In Deutschland beziehen etwa 20 Millionen Menschen eine gesetzliche Rente. Auch sie bleiben von der neuen Gesundheitsreform nicht verschont. Ab 1. Januar 2011 beträgt der Beitragssatz für Rentner für die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr wie bisher 7,9% sondern 8,2%.

Bezieher von Betriebsrenten leiden unter der neuen Gesundheitsreform am meisten. Hier beträgt der Beitragssatz – für Betriebsrenten wird der volle Beitragssatz berechnet – ab 1. Januar 2011 15,5% (bisher 14,9%).

Gesundheitsreform 2011: Welche Neuerungen gibt es für nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder?
Diese Personengruppen bleiben bisher von der Gesundheitsreform verschont. Sie sind auch weiterhin kostenlos mitversichert und müssen wie bisher auch keine Zusatzbeiträge entrichten. Ob es in einigen Jahren noch bei dieser Regelung bleiben wird ist fraglich.

Gesundheitsreform 2011: Welche Änderungen gibt es für Selbstständige?
Wie die Bezieher von Betriebsrenten müssen auch Selbstständige den vollen Beitragsatz bezahlen. Ab 1. Januar 2011 kommt somit auch für sie eine Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9% auf 15,5% zu. Der Beitragsatz von 15,5% wird aus dem versicherungspflichtigen Einkommen berechnet.

Gesundheitsreform 2011: Welche Neuerungen gibt es für die gesetzlichen Krankenkassen?
Bisher war es für die gesetzlichen Krankenkassen möglich, dass sie bei leeren Kassen von ihren Mitgliedern bis zu einem Höchstbetrag von 37,50 Euro einen Zusatzbeitrag erheben konnten. Dieser Zusatzbeitrag war allerdings vom jeweiligen Einkommen des Versicherten abhängig. Ab 1.1.2011 darf dieser Zusatzbeitrag von den Krankenkassen nicht mehr erhoben werden. Doch keine Krankenkasse wird darüber traurig sein, denn die Regierung macht den bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen ein viel lukrativeres Geschenk: 

  • Der Zusatzbeitrag ist nun nicht mehr an das Einkommen der gesetzlich Versicherten gebunden
    Der Zusatzbeitrag muss nun für alle Mitglieder gleich sein. Es ist dabei völlig gleichgültig, was der Versicherte verdient.
  • Die Begrenzung wurde aufgehoben
    Das heißt im Klartext, die gesetzlichen Krankenkassen können von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe verlangen. Dieser Zusatzbeitrag muss von allen Mitgliedern in gleicher Höhe an ihre Krankenkasse bezahlt werden, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
  • Ein Sozialausgleich soll diese Regelung gerechter machen
    Kein Krankenkassenmitglied soll mit mehr als 2% seines Bruttolohns mit dem Zusatzbeitrag belastet werden. Der Staat soll in diesem Fall die höheren Kosten übernehmen.
  • Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen:
    Das Bundesversicherungsamt ermittelt künftig den durchschnittlich notwendigen Zusatzbeitrag. Liegt der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse über diesem Durchschnittswert übernimmt der Staat nur einen Teil des Zusatzbeitrags als Sozialausgleich.

Der Gesundheitsminister Phillip Rösler will mit dieser Regelung die Versicherten dazu animieren, in eine preisgünstigere Krankenkasse zu wechseln. Damit soll der Wettbewerb unter den Krankenkassen wieder verstärkt werden.