Gesundheitsfragen im Vertrag – das sollten Sie wissen

In einer Lebens -, Kranken -, oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist das versicherte Risiko die Grundlage der Beitragskalkulation. Um dieses Risiko zu kalkulieren, muss der Versicherer möglichst viel über den Versicherten wissen. Hierzu gibt es zwei Wege, die beide in die Beitragskalkulation einfließen, einerseits die durchschnittliche Sterblichkeit und andererseits die Berücksichtigung des individuellen Risikos. Um dieses herauszufinden gibt es im Versicherungsantrag sogenannte Gesundheitsfragen.

Die Bedeutung der Gesundheitsfragen im Versicherungsvertrag
Der Versicherungsvertrag in der Individualversicherung ist privatrechtlicher Natur. Das bedeutet, dass er nicht kraft Gesetzes, sondern durch die Einigung zweier Vertragspartner zu Stande kommt. Gegenstand des Vertrages in Lebens -, Kranken -, und Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Risiko einer Person. Dieses wird über die Gesundheitsfragen einer Versicherung geklärt.

Ein Vertrag kommt dann zu Stande, wenn die wesentlichen Vertragsdetails bekannt sind und beide Vertragspartner diese akzeptieren. Dementsprechend muss im Antrag zum Vertrag alles genannt werden, was das Risiko beeinflusst. Dies ist etwa im Falle der genannten Sparten das Todesfall- oder Krankheitsrisiko, das sich bei Vorerkrankungen erhöht.

Pflicht zur Wahrheit bei Gesundheitsfragen
Haben Sie bereits Vorerkrankungen, so müssen Sie diese hier nennen. Das neue Risiko wird nach dem Einreichen Ihres Antrags vom Versicherer beurteilt. Nun hat der Versicherer mehrere Möglichkeiten. Er kann den Antrag mit dem ursprünglichen Beitrag akzeptieren. Dies wird er in der Regel dann tun, wenn die Vorerkrankungen das spezifische versicherte Risiko nicht wesentlich erhöhen (so erhöhen etwa Knochenbrüche das Todesfallrisiko nur in Ausnahmefällen, können aber bei Berufsunfähigkeitsversicherungen entscheidend sein).

Er kann auch anbieten, den Vertrag zu veränderten Konditionen zu akzeptieren. Das heißt, er kann entweder den Beitrag erhöhen, oder eine Ausschlussklausel in den Vertrag einbringen. Beides bindet Sie nicht, da die wesentlichen Vertragsbestandteile sich ja geändert haben und Sie diesen erneut zustimmen müssen, um den Vertrag erst wirksam werden zu lassen. Eine Ausschlussklausel bedeutet, dass Sie eine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz haben. In manchen Fällen wird er die Übernahme des Risikos auch ablehnen.

Die Folge von falsch beantworteten Gesundheitsfragen
Dies alles kann motivierend wirken, das eine oder andere Zipperlein zu verschweigen und auch mancher Versicherungsvertreter hat seinem Kunden gut zugeredet, dass diese oder jene Erkrankung doch unter den Tisch fallen könne. Beachten Sie solche "Ratschläge" keinesfalls. Denn wenn dem Versicherer innerhalb von fünf Jahren nach Antragstellung bekannt wird, dass Sie eine Vorerkrankung verschwiegen haben, so hat der Versicherer das Recht zurückzutreten.

Bei arglistiger Täuschung hat der Versicherer das Recht den Vertrag anzufechten. Das heißt, Sie haben keinen Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge, sondern bekommen maximal einen eventuellen Rückkaufswert. Das kann keineswegs nur dann passieren, wenn die Vorerkrankung konkret leistungsrelevant ist.

Tipp: Sie sollten immer offen und ehrlich mit Ihren Vorerkrankungen umgehen. Nehmen Sie sich auch einmal etwas Zeit, damit Sie nichts vergessen. Bedenken Sie, dass etwa die Leistungsprüfung in der Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung oft die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und damit den Zugang zu Ihrer Krankenakte beinhaltet.