Genussrechte als risikoreiche Kapitalanlage

Genussrechte sind eine Form der Kapitalanlage, bei der Anleger von den Gewinnen eines Unternehmens profitieren. Im Gegenzug müssen sie aber auch Verluste mit tragen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld gründlich darüber, wie es um ein Unternehmen bestellt ist, um böse Überraschungen zu vermeiden. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Ob Aktien, Fonds, Immobilien oder Crowdinvesting – die Möglichkeiten der Kapitalanlage sind so vielfältig, dass Sie sich nur noch entscheiden müssen. Dies fällt vielen Menschen aber gar nicht leicht, da ein gewisses Sicherheitsbedürfnis normalerweise bei jedem vorhanden ist, andererseits aber auch eine möglichst hohe Rendite erzielt werden soll.

Bei Genussrechten sind Sie am Unternehmenserfolg beteiligt

Eine interessante, aber ebenso risikobehaftete Form der Kapitalanlage sind Genussrechte. Wenn Sie über Genussrechte verfügen, sind Sie am Vermögen des Unternehmens beteiligt. Sie zahlen dafür eine Einlage an ein Unternehmen und tragen somit sowohl die Chance auf Gewinn als auch auf Verlust mit dem Unternehmen.

Das Risiko liegt hierbei natürlich in den totalen Verlusten, die ein Unternehmen machen kann und die für Außenstehende nicht immer absehbar sind. Bei Verlusten kann das Genussrechtskapital eines Unternehmens zur Deckung herangezogen werden. Der Rückzahlungswert der Genussscheine wird auf diese Weise allerdings gesenkt.

Bei Genussrechten fehlt Ihnen das Mitbestimmungsrecht

Im Gegenzug zu Aktien haben Sie mit Genussrechten kein Verwaltungsrecht wie zum Beispiel ein Stimmrecht. Viele Unternehmen nutzen Genussrechte häufig zur Unternehmensfinanzierung. Gerade wenn es um die Beteiligung der Mitarbeiter, die Finanzierung von Projekten oder die Sanierung des Unternehmens geht, ist die Herausgabe von Genussrechten sehr beliebt.

Normalerweise haben die Unternehmen in der Gestaltung ihrer Genussrechte einen großen Spielraum, da es von Gesetzesseite her keine genauere Definition gibt. Sie sind daher in der Laufzeitgestaltung flexibel und bieten eine hohe Rendite, allerdings bei einer gewissen Risikobereitschaft der Anleger.

Im Falle einer Pleite droht der Totalverlust des Kapitals

Geht nämlich das Unternehmen Pleite oder wird es verkauft oder aufgelöst, wird das angelegte Geld erst zurückgezahlt, wenn alle anderen Gläubiger bedient wurden. So kann es natürlich passieren, dass für die Genussrecht-Inhaber kein Geld mehr übrig bleibt und es zu einem Totalverlust des eingesetzten Geldes kommt.

Der Genussrechte-Vertrag regelt die Modalitäten

Welche Voraussetzungen an Genussrechte gekoppelt sind und in welcher Höhe Zinsen gezahlt werden und Ausschüttungen erfolgen, wird in einem Genussrechtsvertrag festgelegt. Dieser Vertrag wird zwischen dem Anleger und dem Herausgeber der Kapitalanlage geschlossen.

Genussrechte sind übertragbar, da der Inhaber nicht namentlich genannt wird. Was die Laufzeit angeht wird entweder ein feststehender Beendigungszeitpunkt gewählt oder eine Mindestlaufzeit. Im Rahmen von Kündigungsfristen können sie besonders bei der zweiten Variante ihre Beteiligung auch schon vorzeitig beenden.

Worauf Sie bei der Kapitalanlage Genussrechte besonders achten sollten

Wenn Sie sich für Genussrechte interessieren, sollten Sie bei der Wahl des Unternehmens darauf achten, dass es schon lange am Markt ist. Wichtig ist auch, dass das Unternehmen einen positiven Jahresabschluss vorweisen kann und optimalerweise sogar noch gute Wachstumschancen für die Zukunft. Schließlich profitieren Sie von Ihren Genussrechten nur, wenn das Unternehmen auch Gewinn macht.

Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass das Unternehmen seine Zahlen transparent preisgibt und auch aus seinen Projekten keinen Hehl macht. Nur so können Sie abschätzen, ob sich ein Investment lohnt. Machen Sie sich im Vorfeld klar, was Sie von den Genussrechten erwarten. Wie soll Ihre Rendite aussehen und wie lang soll die Laufzeit sein? Sich im Vorfeld gründlich zu informieren ist unerlässlich, da Sie schließlich Ihre Finanzen von einem Unternehmen abhängig machen.

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