Gemeinsames Sorgerecht: Schulzeugnis muss an beide Eltern gehen

Haben die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind, so hat auch das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht, eine Zweitschrift des Zeugnisses von der Schule seines Kindes zu verlangen.

Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?

Grundsätzlich haben auch Eltern, die geschieden sind oder getrennt leben, das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Behauptet ein Elternteil, das alleinige Sorgerecht zu haben, muss sich die Schule hierfür Beweise vorlegen lassen. Verbindlich ist die Sorgerechtsentscheidung des Familiengerichts. Eine Kopie dieser Entscheidung sollte der Schulakte des Kindes hinzugefügt werden, so ist sich die Schulleitung auch bei künftigen Entscheidungen darüber im Klaren, wer das Sorgerecht hat.

Achtung: Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und waren, hat in der Regel die Mutter das alleinige Sorgerecht. Behauptet der Vater, auch Inhaber des Sorgerechts zu sein, muss hier ebenfalls ein Nachweis z. B. in Form einer Sorgeerklärung vor dem zuständigen Jugendamt erbracht werden.

Besteht das gemeinsame Sorgerecht, haben beide Eltern gemäß §1686 BGB einen Anspruch darauf, über den Zeugnisinhalt informiert zu werden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss auf Wunsch eine Kopie des Zeugnisses an den fordernden Elternteil herausgeben.

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