Gemeinnütziger Verein: Darf der Vorstand sich bezahlen lassen?

Wissen Sie eigentlich was passieren kann, wenn der Vorstand sich bei gemeinnützigen Vereinen selbst bereichert? Ob das rechtens ist oder nicht und was alles passieren kann, werde ich Ihnen erläutern.

Ein gemeinnütziger Verein zeichnet sich durch einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck aus. Der Zweck zur Selbstbereicherung gehört nicht dazu. Kurz gesagt: Sofern ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, darf laut BGB §43 dem Verein oder Stiftung die Gemeinnützigkeit entzogen werden.

Vorstände und Kuratorien sind ebenfalls diesem Zwecke unterworfen, d. h. sie sind ehrenamtlich tätig. Wenn sich also Vorstandsmitglieder für die Arbeit ihres eigenen gemeinnützigen Vereins bezahlen lassen, in welcher Form auch immer, ist es zum einen moralisch sehr zweifelhaft, zum anderen auch vom Grundgedanke der Gemeinnützigkeit her anfechtbar.

Als Pflichtbestandteil einer Satzung eines gemeinnützig tätigen Vereins gehört, dass Vorstände und Kuratorien ehrenamtlich tätig sind und ihnen keine Vermögensvorteile zugewendet werden dürfen.

Keine Bezahlung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein
Zwar ist es durchaus möglich sich z. B. Spesen wie Spritkosten abrechnen zu lassen, diese müssen aber in nachvollziehbarer Höhe sein. Eine Bezahlung für eine "ehrenamtliche“ Tätigkeit aber gehört nicht zum gemeinnützigen Zweck.

Wir bewegen uns hier auf dünnem Eis, denn "wo kein Kläger, auch kein Richter“. Jedoch sieht die Rechtslage sehr deutlich aus. Wer an seinem gemeinnützigen Verein mitverdient, verstößt ganz klar gegen den eigentlichen Zweck des Vereins. Durch den Verlust des Status "gemeinnütziger Verein“ gehen dann auch alle Vorteile zum Beispiel in Bezug auf Steuerbefreiung unter, da der Verein dann einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt und somit als Unternehmen behandelt wird.

Falls Sie also ähnliche Erfahrungen in Ihrem Verein gemacht haben, warnen Sie Ihren Vorstand. Sicher will dieser auch nicht, dass durch ein leichtsinniges Fehlverhalten, vielleicht auch durch Unwissenheit, dem Verein einen größeren Schaden zugetragen wird.