Nach einem aktuellen Urteil (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, vom 15.09.2005, Az. 4 K 2436/02) brauchen Sie in einem solchen Fall nur nachzuweisen, dass Sie ursprünglich nicht auf die Rückzahlung verzichten wollten. Das können Sie z.B. durch eine schriftliche Vereinbarung über den Kredit und die Rückzahlung nachweisen.