Geld leihen unter Freunden: Zeugen und Zinsen

Untereinander verliehenes Geld sollte sich schlimmstenfalls nur nachteilig auf die Geldbörse des Verleihers, nicht jedoch auch negativ auf die gesamte Freundschaft auswirken. Daher sollten einige Dinge beim Verleihen von Geld unter Freunden in Bezug auf Zeugen und Zinsen beachtet werden.

Absicherung durch Zeugen

Grundsätzlich ist dringend zum Abschluss eines schriftlichen Darlehensvertrags zu raten. Soll auf ein derartiges Schriftstück allerdings verzichtet werden, so ist zumindest auf die Beziehung von Zeugen zur eigenen Absicherung und dem Vermeiden etwaiger Beweisschwierigkeiten großer Wert zu legen.

Denn die Beweislast für den Abschluss eines Darlehensvertrags liegt grundsätzlich bei demjenigen, der sich auf den Darlehensvertrag als solchen oder auf dessen konkreten Inhalt beruft.

Bei der Auswahl der potenziellen Zeugen gibt es einiges zu beachten. Nach Möglichkeit sollte insbesondere auf Familienangehörige und Ehegatten verzichtet werden. In einem späteren Prozess können diese aufgrund ihrer familiären bzw. verwandtschaftlich bedingten "Nähe" zu der jeweiligen Vertragspartei in allgemeiner Erwartung einer "wohlwollenden" Aussage eine nur eingeschränkte Glaubwürdigkeit haben.

In der Regel sind neutrale Dritte, die über einen guten Leumund verfügen und ihrerseits keine Vorteile aus dem Darlehensvertrag ziehen oder sonstige Verflechtungen aufweisen, geeignete Zeugen.

Erhebung von Zinsen

Zinsen dürfen grundsätzlich verlangt werden. Insoweit existiert auch keine starre Grenze, bis zu welcher Höhe Zinsen verlangt werden können.

In bestimmten Konstellationen kann zwar eine überhöhte Verzinsung zur Sittenwidrigkeit und damit zur Nichtigkeit des Darlehensvertrags führen. Das gilt jedoch gerade nicht bei Gelegenheitskrediten von nicht gewerbsmäßigen Darlehensgebern. Nicht zu beanstanden war beispielsweise etwa ein Darlehen in Höhe von 72.000 DM, bei dem nach sechs Wochen bereits 90.000 DM zurückgezahlt werden sollten.

Andererseits kann ein Darlehen aber auch ohne jegliche Zinsen, d. h. als unverzinslich, vereinbart werden. Das erhält im Zweifel auch die Freundschaft – und zwar entgegen dem allgemein bekannten Sprichwort, wonach bei Geld die Freundschaft aufhört.

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