Gebuchte Ferienwohnung erfolgreich stornieren

Wer eine Ferienwohnung für den Urlaub gemietet hat, kann nicht einfach - auch nicht mit einer Stornogebühr - vom Vertrag zurücktreten. Als Mieter haben Sie wie bei einem üblichen Mietvertrag Ihre Verpflichtungen. Was Sie bei Ihrer Ferienwohnung bei Stornierung beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Einfach vom Vertrag der Ferienwohnung zurücktreten, geht leider nicht. Dies gilt auch für den Fall einer plötzlichen Erkrankung oder sogar bei einem Todesfall. Auch das Landgericht Hanau hat dies noch einmal ausdrücklich festgestellt. Der Grund: Bei einem Ferienhaus handelt es sich um einen gewöhnlichen Mietvertrag und nicht etwa – wie bei einer Pauschalreise – um ein Bündel verschiedener Leistungen.

Zahlungsverpflichtung des Mieters der Ferienwohnung
Deshalb liegt das Risiko ausschließlich beim Mieter. Selbst Krankheit oder ein Todesfall ändern nichts an den Zahlungsverpflichtungen des verhinderten Urlaubers, der grundsätzlich zu der eingegangenen Verpflichtung stehen muss, auch wenn der Urlaub nicht angetreten werden kann.

Kataloge können täuschen
Auch wer aufgrund der Angaben in einem Prospekt ein Hotelzimmer bestellt, bei der Ankunft aber feststellt, dass das Zimmer durchaus nicht den Abbildungen im Hotelprospekt entspricht, kann nicht einfach abreisen und sich weigern, das gebuchte Zimmer zu bezahlen.

Kann nämlich das Hotel das abgelehnte Zimmer nicht wieder vermieten, dann muss die Übernachtung bezahlt werden, und zwar abzüglich der durch die Nichtbenutzung ersparten Aufwendungen des Hotels, etwa abzüglich Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension. Eine Zimmerbestellung ist stets ein Vertrag, der nicht einseitig ohne wichtigen Grund gekündigt werden kann.

Bei schlechter Qualität Ersatz verlangen
Nur wenn objektiv das angebotene Zimmer im Verhältnis zur Preiskategorie des Hotels zu schlecht ist, kann der getäuschte Tourist es ablehnen. Bevor er aber abreist, muss er ein entsprechendes Ersatzangebot akzeptieren, wenn dies den Vorstellungen des Reisenden entspricht. Denn die subjektiven Vorstellungen, die sich ein Tourist von einem Hotelzimmer gemacht hat, sind grundsätzlich keine Kriterien für die Beurteilung der Qualität eines Hotelzimmers.

Deshalb sollten Touristen, die von der Qualität des Zimmers bzw. der Lage des Hotels enttäuscht sind, mit spontanen Reaktionen vorsichtig sein, weil sie sonst wegen Nichteinhaltung des Übernachtungsvertrages zur Kasse gebeten werden können.